Montag, 29. November 2010

EU-Austritt Österreichs gefordert: "ÖsterreicherInnen verlieren sonst ihre Freiheit"

Kolland spricht über EU-Austritt
Fotorechte: Christiane Schmutter

original Videomittschnitte finden Sie ganz unten
Alle Fotos freundlicher Weise zur Verfügung gestellt von:
© Christiane Schmutterer

Karin E. J. Kolland Buchpräsentation
Fotorechte: Christiane Schmutter
In ihrem Buch untersucht die Autorin kritisch die Entwicklung der Union von ihren Anfängen bis hin zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Lissabon. Sie kommt zu dem Schluss, dass politische Eliten und wirtschaftliche Interessen die Union gestalten und Widerspruch nicht geduldet werde. Mitbestimmung der Bürger sei de facto nicht mehr gegeben. Als einzig konsequenten Schritt im Kampf gegen diese Entwicklung sieht sie daher einen EU-Austritt Österreichs.

 Die Buchpräsentation im Palais Schönborn in Wien vom 26. Nov. 2010 soll hier auszugsweise zum einen für die Besucher des Abend als Nachbetrachtung, und für all jene, die nicht kommen konnten, zum Lesen und Hören wiedergebenen werden. (Video des gesamten Vortrages kommt demnächst)

EU-Austritt denn Freiheit ist mein Bürgerrecht


Nicht das Gesetz, sondern das Recht ist heilig!
Heinrich Triepel 1868-1946, Gründer und Vorsitzender der Vereinigten Deutschen Staatsrechtslehrer

Was aber bedeutet Recht und was ist  Freiheit?
Sowohl Recht als auch Freiheit sind mit dem Menschen geboren; sie sind an sich universelle immerwährende Rechte. Freiheit bedeutet, die Autonomie des freien Willens des Menschen zu verwirklichen. Dieser freie Wille des Menschen kann aber das Recht, das mit ihm geboren ist, nicht abschaffen. Der Mensch kann aber gegen das Recht verstoßen! Die Freiheit eines Menschen endet da, wo die Freiheit eines anderen Menschen beginnt, denn die Gleichheit aller in der Freiheit ist die politische Grundentscheidung, die im Rechtsstaat Verwirklichung findet. Das Verhältnis zwischen der individuellen Freiheit des einen Menschen, zur individuellen Freiheit des anderen Menschen ist Rechtsgrundlage des Rechtsstaates.

Was RECHT ist, bestimmt die Gemeinschaft und sie sucht nach einem Ideal, dem möglichst viele Menschen zustimmen können. So ein IDEAL sind beispielsweise die 10 Gebote.

Gottesoffenbarung am Berg Sinai - Altes Testament: "Und als der HERR mit Mose zu Ende geredet hatte, übergab er ihm die beiden Tafeln des Gesetzes; die waren aus Stein  und beschrieben von dem Finger Gottes."
(2. Mose 31:18 - Lutherbibel)

Das gemeinsame Ideal ist das Sittengesetz einer Kultur, die durch den Rechtsstaat verwirklicht werden muss!
Das gemeinsame  IDEAL regelt die Rechte der Menschen durch Gebote und durch Verbote, also durch autorisierte Gesetzesgewalt.

Das 4. christliche Gebot lautet: Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es dir wohlergehe auf Erden.


Vaterland - Muttersprache

Nach Subsidiaritätsprinzip liegt Recht und Freiheit in der Familie als kleinste Einheit begründet. Das gemeinsame Ideal ist das SITTENGESETZ einer Kultur, das durch den Rechtsstaat verwirklicht werden muss!

Wir haben es gehört, zu einem Rechtstaat gehört ein abgegrenztes Territorium mit Gebietshoheit! Zu einem Rechtsstaat gehört auch das Recht, sich in der Muttersprache auszudrücken und diese Sitte und Kultur an die Nachkommen weiterzugeben.

Denn: Andere Länder andere Sitten!

Nicht jede gesetzgebende Ordnung ist eine tatsächliche RECHTSORDNUNG! Denken wir nur an Diktaturen und feudalherrschaftliche Systeme. Herrschaft kann gesetzlich sein, aber nicht rechtlich. Heilig (also Ganz) ist somit nur das RECHT das ein Volk sich selbst als Verfassung der Freiheit des Einzelnen in der freien Gemeinschaft aller gibt!

Es ist das Recht der Menschen unter eigenen Gesetzen zu leben! Dieses Recht nennen wir Demokratie!

Demnach kann es eigentlich  im Rechtsstaat HERRSCHAFT nicht geben, denn unsere westliche Kultur hat sich im 18. Jhd. die Grundpfeiler der Demokratie erarbeitet. In Europa durch die französische Revolution, durch die Deklaration der BÜRGERRECHTE und in Amerika durch „The Bill of Rights“

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 der französischen Revolution
Artikel 1 Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Soziale Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.
Artikel 2
Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.
Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft und kein Einzelner kann eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.

Auf der Bürgerrechtedeklaration und der Bill of Rights bauen das IDEAL der UNO und das Ideal des Völkerrechtes auf das besagt:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Geschwisterlichkeit begegnen.“

WAS IST RECHT?
Recht ist was „gute Sitte ist“ !
In unserem christlichen westlichen Weltbild, gilt die
„WÜRDE und die FREIHEIT des MENSCHEN“ als höchste Sitte.

Im Staatsrecht unserer Republik wurde das christliche geschwisterliche Gleichheitsgebot verwirklicht. Es besagt:
„Tue niemand anderem an, was du nicht willst, dass dir angetan wird!“

Das Staatsrechtsprinzip der Republik orientiert sich an der christlichen Maxime des kategorischen Imperativs des Philosophen Immanuel Kant. Grundformel:  


„Handle nur nach der Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ 

Das ist ein IDEAL, das juridisch nicht vorwerfbar ist. Moral unterliegt der „Selbstbeherrschung – Meisterschaft“ , dem Selbstzwang, wie Kant es ausdrückt.
Der Staat ist nun eine Gemeinschaft von Ebenbürtigen,  von Geburt gleichen, zum Zwecke eines möglichst guten Lebens.
Aristoteles
Und Politik im eigentlichen Sinn hat einzig und allein die Aufgabe, dem guten Leben aller zu dienen – sowohl Majorität als auch Minorität zu ihrem Wohle zu verhelfen.

Säulen des Rechtsstaates sind daher:
FREIHEIT liberté
GLEICHHEIT égalité
BRÜDERLICHKEIT fraternité
und Schwesterlichkeit sororité (Geschwisterlichkeit)

Karin E. J. Kolland "EU-Austritt"
Fotorechte: Christiane Schmutter
Gesetzgebung: Legislative
Vollziehung: Exekutive

Rechtsprechung: Judikative


Was ist Gesetz?
Nun, Gesetz ist alles was Recht ist!

Österreichische Bundesverfassung Artikel 1:
Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr RECHT geht vom VOLK AUS!


Alles was nicht RECHT ist und dennoch Gesetzesgewalt erlangt, muss vom freien Bürger angefochten, also angeklagt werden, damit das ursprüngliche  RECHT gewahrt wird! Das ist unsere bürgerliche Verantwortung!

Mit der freizügigen Integrationspolitik der Europäischen Union wurden wir --- „unter falscher Flagge“ in ein sehr gefährliches Spiel der Deregulation des RECHTS hineingezogen in dem die Völker Europas in ihrer Sitte, in ihrer Staatssouveränität (Vaterland) und ihrer Sprachkultur (Muttersprache) willkürlich vermischt und somit in ihrem demokratischen bürgerlichen Grundrecht hintergangen und unterdrückt werden. 

Alle Völker Europas. Wir müssen fragen: Cui bono? Wem nützt das? Wer hat einen Vorteil?

Denn wir laufen Gefahr sowohl unsere politische Freiheit als Staatsvolk als auch unsere individuelle Freiheit als Bürger zu verlieren. Es ist dies die Freiheit und das Recht unter eigenen Gesetzen selbstbestimmt zu leben! Es ist dies die Freiheit und das Recht, nicht UNTERTAN sondern freier Mensch zu sein.

Denn
Seite 38

Es gibt keinen Staat „oberhalb der Menschen“, der berechtigt wäre, die Menschen „unter ihm“ als Untertanen zu einem gemeinsamen Leben (und zu gemeinsamer SCHULD – „Transferunion“1) zu zwingen!
Das Recht des freien Willens erfordert Gebietshoheit und beinhaltet das Recht auf Abgrenzung.

1 Aktuelles Beispiel sind die Bestrebungen des EU Rates die Europäische Union zu einer Transferunion zu machen. Wieder soll UNRECHTMÄßIG der Vertrag von Lissabon ohne Volksabstimmung geändert werden --- und so wird versucht durch „illegales Vorpreschen“, also durch illegale politische Handlungen des EU-Rates nachträglich eine Legitimation zur „erzwingen“ in einer „Friß oder Stirb“ Machtpolitik, die mit dem Vernunftsprinzip Immanuel Kants nichts mehr zu tun hat sondern dunkle Erinnerungen an diktatorische Machtregime heraufbeschwört!

Die Beteiligung Österreichs an einer Zweckgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (sociéte anonyme die die Rechtsgrundlage für den „Rettungsschirms“ darstellt) ist mit dem Bail-out-Verbot des Art. 125 des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV) unvereinbar und bedeutet Vertragsbruch! (Helmut Schramm hat das Vorgestern richtig in seinem Blog geschrieben).
Dieses Umgehen der „No-Bail-Out-Klausel des Artikels 125 (AUEV) soll nun mittels Vereinfachten Änderungsverfahren des Europäischen Rates durch eine Ergänzung, also einer Änderung des Art. 122 AEUV, relativiert werden, die Milliardentransfers an die hoch verschuldeten „PIIGS-Länder“ legalisiert werden. Das ist eine umfassende Änderung des EU-Vertrages und der österreichischen Bundesverfassung und bedarf einer Volksabstimmung!
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ-Net) berichtet: Künftig soll solcher Beistand auch erlaubt sein, wenn die Stabilität der Währungsunion gefährdet ist.
„Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen (Naturkatastrophen) nun heranziehen zu wollen ist eine sittenwidrige VERDREHUNG des RECHTS, wie sie in der EU andauernd geschieht!
Denn das RECHT als der Wille des Volkes wird gebeugt!

Buchpräsentation "EU-Austritt"
Fotorechte: Christiane Schmutter
Mit der freizügigen Integrationspolitik der Europäischen Union wurden wir --- „unter falscher Flagge“ in ein sehr gefährliches Spiel der Deregulation des RECHTS hineingezogen in dem die Völker Europas in ihrer Sitte, in ihrer Staatssouveränität (Vaterland) und ihrer Sprachkultur (Muttersprache) willkürlich vermischt und somit in ihrem demokratischen bürgerlichen Grundrecht hintergangen und unterdrückt werden. Denn wir laufen Gefahr sowohl unsere politische Freiheit als Staatsvolk als auch unsere individuelle Freiheit als Bürger zu verlieren. Es ist dies die Freiheit und das Recht unter eigenen Gesetzen selbstbestimmt zu leben! Es ist dies die Freiheit und das Recht, nicht UNTERTAN sondern freier Mensch zu sein.

Das betrifft nicht nur Österreich sondern alle Völker Europas.

Wir müssen fragen: Cui bono? Wem nützt das? Wer hat einen Vorteil?

Und wenn wir diese Frage stellen, wer hat einen Vorteil, dann kommen wir auch sehr schnell zur Frage: Welche ABSICHT steht dahinter, welcher Zweck (da sind wir im Reich der Zwecke Kants) wird verfolgt.

Welche Absicht steht also hinter den Verträgen der Europäischen Union und ihren Herrscherallüren?

In meinem Buch bin ich den Spuren des Lissabonvertrages gefolgt und habe die Praxis der Politik der Europäischen Union unter die Lupe genommen. 

Es folgten Auszüge aus dem Buch, hier nicht wiedergegeben.
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Mit diesem Wissen möge sich jeder Leserin und jede Leser eigene Gedanken machen zu den hohlen Phrasen der zur Loyalität verpflichtenden Zusammenarbeit der Artikel 4 und 5:
Die Wirtschafts- Währungs- und Sozialpolitik, Bildungspolitik, Konsumentenschutz, Gesundheitspolitik, Umweltpolitik, nahezu alles wurde fast uneingeschränkt von den österreichischen Regierungschefs an die Union übertragen, ohne dass die Menschen gefragt wurden, ob sie das wollen, ja ohne dass die Menschen aufgeklärt wurden. Große Bereiche der Gesetzgebungshoheit, der Verwaltungshoheit und der Rechtsprechungshoheit wurden übertragen und besonders schwerwiegend auch die rechtliche Gesetzlichkeit, ultimo ratio, also mit Zwang durchzusetzen. Damit ist ein Staat kein Staat mehr. Das bedeutet Österreich hat sich einer zukünftig agierenden Macht, die wir weder kennen noch abwählen können, UNTERWORFEN.

Buchpräsentation Palais Schönborn Wien
Fotorechte: Christiane Schmutter
Der Lissabonvertrag ist erst seit einigen Monaten in Kraft. Was es für die Mitgliedsstaaten bedeutet, die Hoheit und Rechtshoheit abgegeben zu haben, das werden die Menschen erst im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte schmerzlich zu spüren bekommen. Denn heute weiß noch niemand von den Leuten, die ja in Freiheit geboren wurden, was es bedeutet, in einer Diktatur zu leben. Alle Menschen, die jetzt noch so verblendet sind und meinen, die Europäische Union bedeutet Freiheit, werden schmerzlich spüren, dass alles, was ihnen bleibt, von ihrer Bürgerfreiheit ein relativ freizügiger Auslauf ist. Das heißt, man darf im Großraum der Europäischen Union spazieren gehen, herumfahren, aber man wird auf Schritt und Tritt bespitzelt, überwacht und gemaßregelt mit einer Flut an Vorschriften ….

RECHT bekommt dann nur noch, wer Geld hat, sich teure Anwälte leisten kann und gute Beziehungen und einen langen Atem hat. Das zeichnet sich jetzt bereits ab. Denn der Gerichtshof der Europäischen Union akzeptiert keinerlei Grenzen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechtes vor dem hoheitlichen Recht der Republiken (obwohl er es müsste).
Er hat in seiner weitreichenden und tiefgreifenden Praxis längst den unbegrenzten Vorrang des Gemeinschaftsrechtes besiegelt:
Erklärung zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
Die 17. Erklärung zum Vorrang besagt:

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten haben.


Bitte, liebe Leserin, lieber Leser, denken Sie nach, was alleine dieser Absatz bedeutet, dass das EU-Recht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten hat. Niemand weiß, wer morgen an den Hebeln der Macht in Brüssel sitzen wird und wir können es NICHT verantworten, die Rechtsstaatlichkeit, die Selbstbestimmtheit, die Souveränität und die Freiheit einer unbekannten Macht zu übertragen! Das ist Hochverrat an den freien Völkern Europas. Wenn wir damit stillschweigend kooperieren, machen wir uns schuldig am Untergang der europäischen Republiken und machen uns schuldig an unseren Kindern und Enkelkindern, die ihre Freiheit verlieren.


Also was ist zu tun?

Ich sehe 3 wichtige Punkte:

Helmut Schramm und Inge Rauscher Fotorechte: Christiane Schmutter
 
Proponenten des EU-Austritts Volksbegehrens im Gespräch anlässlich der Buchpräsentation

1. Das EU-Austritts Volksbegehren und MUT zum eigenen Willen

Ein Volksbegehren ist ein legales demokratisches Mittel mit dem verantwortungsbewusste Bürger ihre Stimme erheben können indem sie zur Gemeinde gehen und das Formular unterschreiben. Inge Rauscher und Helmut Schramm sind die Proponenten des Volksbegehrens für den EU-Austritt! Zur überparteilichen Plattform gehören auch namhafte andere Unterstützer --- die heute auch teilweise hier anwesend sind.

Also Verantwortung übernehmen bedeutet aktiv werden! Tatsächlich zur Gemeinde gehen und unterschreiben. Wir brauchen noch ein paar Tausend Unterschriften!

Karin E. J. Kolland Buchpräsentation
Fotorechte: Christiane Schmutter
2. Punkt:  Bürgerklage und MUT zum eigenen Recht!

Wir brauchen sowohl die MORALISCHE Bürgerklage ---- friedliche Demonstrationen, Briefe an die Abgeordneten, seriöse Berichte in Zeitungen, Radio und Fernsehen ….. und wir brauchen auch die juristische Bürgerklage die beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden muss. Und wenn auch, die bisherigen Klagen von Prof. Schachtschneider, die Klage der FPÖ und andere Bürgerklagen abgewimmelt wurden, so dürfen wir nicht aufgeben ---- denn die FREIHEIT ist unser HÖCHSTES GUT --- und wir müssen unsere Rechte immer wieder einfordern! Solange bis wir auch tatsächlich RECHT bekommen!

Seid nicht mutlos! Jetzt kämpfen wir schon ein paar tausend Jahre um unsere bürgerliche demokratische Freiheit --- da können wir doch jetzt nicht aufgeben, wo wir bereits mit der französischen Revolution und den UNO Menschenrechten, dem Völkerrecht bereits eine „HALBE AUDKLÄRUNG“ geschafft haben, wie Schiller es nannte!

3. MUT zur direkten Bürgerdemokratie und eigenen Größe:

Im Nachklang meines Buches habe ich die Notwendigkeit der Rückkehr zum IDEAL dargelegt, damit nicht wieder diktatorische, autoritäre, bürokratische Systeme unter der Federführung von dubiosen „Experten“ die Menschheit in Beschlag nehmen und ihr die Freiheit rauben indem sie Gesetze erlassen (EU-Vorschriften) und diese ultimo ratio, also mit Zwang, unter Androhung von Strafe und Sanktion durchsetzen.
Das Europarecht und das internationale Völkerrecht muss ein IDEAL bleiben. Ein IDEAL, das sich lohnt, es FREIWILLIG und eigenverantwortlich anzustreben! Ein IDEAL in dem sowohl der einzelne Mensch als auch der einzelne Staat mit seinem Volk die Hoheitsrechte gemäß der demokratischen Gewaltenteilung, also Legislative, Exekutive und Judikatur bei sich behält!

Um es mit den Worten Karl Jaspers zu sagen: In der Freiheit mag das Verderben zwar auch groß und möglich sein, ohne Freiheit aber ist es gewiss!

EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht Fotorechte: Christiane Schmutterer
Die UNO bescheinigt uns in der Menschenrechtsdeklaration die Fähigkeit als einzelner Mensch und somit auch als Menschheit bestehend, aus unterschiedlichen Völkern, Sprachen, Kulturen und Religionen, mit „Gewissen und Vernunft“ begabt zu sein. Bedenken wir daher die Worte unsrer großen Vordenker, der sagt: Es sind immer nur Menschen, die Gewalt (Gesetzesgewalt) im Namen der „Wahrheit“ und im Dienste der Autorität anwenden! Es sind immer nur Menschen die ein IDEAL errichten oder es zu Fall bringen!

Daher:
Ihr Hohen EU-Vertreter, ihr Hohen Räte, ihr Könige ihr Königinnen, ihr gekrönten und ihr ungekrönten Häupter, ihr Staatschefs und Präsidenten und all ihr „very important people (VIP)“, steigt herab von eurem Thron des Hochmuts, des Standesdünkels und des Größenwahns, denn Majestät ist, wer in DEMUT lebt!
Es sei euch gesagt:
Ne superet vires! Überschreitet eure Befugnisse nicht!


Hier die Videomittschnitte zur Buchpräsentation "Eu-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" von Karin E. J. Kolland im Palais Schönborn, Wien

Karin E. J. Kolland präsentiert ihr neues Buch "EU-Austritt, denn  Freiheit ist mein Bürgerrecht" am 26. Nov. 2010 in Wien im Palais  Schönborn. Begrüßungsworte spricht Inge Rauscher, Proponentin des  EU-Austritts Volksbegehrens
Video zur Verfügung gestellt vom  Stadtmagazin Wien-konkret ( leider ist die Bildqualität durch ungünstige  Lichtverhältnisse vor Ort getrübt). http://www.wien-konkret.at/politik/europa/eu-waehrung-euro/

Historische Momente, die die Bedeutung politischer Freiheit und bürgerlicher Verantwortung unterstreichen, geben eine Einstimmung zum Vortrag von Karin E. J. Kolland anlässlich ihrer Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" im Palais Schönborn.
Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret http://veranstaltungen1.at/

Karin E. J. Kolland Rede: Staatsrecht, Ethik, Sittenlehre und die EU_Teil1c
Im ersten Teil der Rede beleuchtet Karin E. J. Kolland die tragenden Pfeiler der Demokratie, des Staatsrechtes und der Sittenlehre.

Buchpräsentation "Eu-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Palais Schönborn Wien. Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret

Entstehung der EU_Rede Kolland Teil 2 a
Gedanken zur Entstehung der Europäischen Union und der Entstehung der Europäischen Verträge.
Karin E. J. Kolland beleuchtet wie die "zentralistische Macht" der Europäischen Union von langer Hand unter Beteiligung eines "Wallstreet-Bankers" geplant und umgesetzt wurde.

Entstehung der EU_Rede Kolland Teil 2 b
Gedanken zur Entstehung der Europäischen Union. Entstehung des Europäischen "Parlaments" und die Problematik der der versteckten Strategie der Errichtung eines Europäischen Supranationalstaates mittels immer weiterer Ausdehnung des EU-Rechtes ohne Volksabstimmung!
Karin E. J. Kolland Rede 2. Teil b zur Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Palais Schönborn Wien. Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret http://www.eu-austritt-oesterreich.at/

Problematik der EU_Rede Kolland Teil 3 a
Die Problematik des Lissabonvertrages beginnt bereits in der Präambel. Karin E. J. Kolland bringt Beispiele aus den Europäischen Veträgen.
Auszug aus der Rede der Autorin anlässlich der Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" im Palais Schönborn in Wien.
Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret.

Volksbegehren EU-Austritt und Bürgerklage_Rede Teil3b

Abschließend zeigt Karin E. J. Kolland 3 Punkte auf, um aus den EU-Veträgen auszusteigen und ein Europa aufzubauen in dem die rechte des einzelnen und die Rechte der Völker gewahrt bleiben in einer Europäischen Gemeinschaft die Freiheit, Selbstbestimmtheit und Würde und das Ideal des Völkerrechtes an oberste Stelle setzt - die Lösung liegt in individuellen und auch untersterschiedlichen bilateralen Vereinbarungen, wobei die Hoheit der Justiz als Recht der Völker unter eigenen Gesetzen zu leben als Staatshoheit der Republik gewahrt werden muss.

Montag, 15. November 2010

Europa der Zukunft: EFTA, OSZE und OECD und souveräne selbstbestimmte Staaten mit freien Bürgern

 Diktatur im Vormarsch: die Schweiz "MUSS" sich integrieren verlangt das EU-Parlament --- nix da --- EU Austritt sofort, es gibt genug Alternativen zur EU!

Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Auch-das-EUParlament-erhoeht-den-Druck-auf-die-Schweiz/story/22482239


M. L. schrieb:

"Ein Europa aus Brüssel und Strassburg und auf Grund des Lissaboner Vertrags dirigiert brauchen wir nicht. Es muss wieder ein Europa wie VOR dem Maastrichter Vertrag werden. Ein Europa nur mit den Organisationen OSZE und OECD und dem altehrwürdigen Europarat genügt! Wir brauchen kein Brüsseler / Strassburger Verwaltungsmonster."

 

Sehr richtig! 

Als Wirtschaftsgemeinschaft genügt die EFTA oder eben der frühere Status der EWG.

Die OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist eine beständige Staatenkonferenz zur Friedenssicherung. Mit der Schlussakte von Helsinki 1975 wurde sie aus der vormaligen Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) umbenannt.
Die Ziele der OSZE sind die Sicherung des Friedens und der Wiederaufbau nach Konflikten als stabilisierender Faktor in Europa. Als regionale Abmachung nach Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen soll die OSZE nach dem Subsidiaritätsprinzip als erster internationaler Ansprechpartner bei Konflikten innerhalb ihres Wirkungsbereiches dienen. Sie wird als System kollektiver Sicherheit angesehen und sie hat eine bedeutende Gegengewichtsfunktion zur NATO, vorallem da die NATO militärischer ausgerichtet ist und unter US-Führung agiert. Nach dem Prinzip „OSZE zuerst“ arbeitet sie auch mit Internationalen Organisationen zusammen.
Zusätzlich steht noch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD 1961 als Nachfolgeorganisation der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) und des Marshallplans zum Wiederaufbau Europas gegründete Organisation zur Verfügung. Die OECD ist keine supranationale (überstaatliche) Organisation, sondern hat eher den Charakter einer permanent tagenden Konferenz. Die Organisation ist strikt intergouvernemental also zwischenstaatlich verfasst, ihre Beschlüsse sind völkerrechtlich bindend, in den Mitgliedstaaten aber nicht verpflichtend sondern eben nur ratgebend also freiwillig anwendbar!

Laut OECD-Konvention sind die Ziele der Organisation
  • zu einer optimalen Wirtschaftsentwicklung, hoher Beschäftigung und einem steigenden Lebensstandard in ihren Mitgliedstaaten beizutragen,
  • in ihren Mitgliedstaaten und den Entwicklungsländern das Wirtschaftswachstum zu fördern,
  • zu einer Ausweitung des Welthandels auf multilateraler Basis beizutragen.
Das Engagement der OECD ist sehr breit und erstreckt sich mit Ausnahme der Verteidigungspolitik über fast alle Politikbereiche. Die Analysen und Empfehlungen der OECD zur Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten unterstützen eine liberale, marktwirtschaftliche und effiziente Wirtschaftsordnung. Für die Arbeits- wie für die Produktmärkte spricht sich die Organisation für den Abbau von Schranken und für mehr Wettbewerb aus und strebt ebenfalls einen freien Waren- und Kapitalverkehr an, jedoch mit etwas mehr bedacht auf die Schutzwürdigkeit des Allgemeinwohls als die EU dies tut. So wurden und werden im Rahmen der OECD Standards erarbeitet, um den negativen Seiten der Globalisierung entgegenzutreten. Dazu gehören die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen als Standards für Direktinvestition und die Zusammenarbeit mit Zulieferern, die OECD-Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger sowie Standards zur Verhinderung von Geldwäsche und Steuerflucht.
Gleichzeitig haben in den vergangenen Jahren Bildung und Sozialpolitik an Gewicht gewonnen. So hat sich die OECD mit der PISA-Studie zu einem Fürsprecher für Chancengleichheit im Bildungssystem gemacht. Ende 2008 hat die Organisation in einer Studie auf einen Anstieg von Armut und Ungleichheit in ihren Mitgliedstaaten hingewiesen.




All jenen, die immer wieder den Slogan wiederkauen, ohne EU könnten wir in der globalisierten Welt nicht bestehen, sei eben vor Augen gehalten, dass es viele und wahrscheinlich viel bessere Organisationen als die Europäische Union gibt, die internationale friedliche Wirtschaftsverbindungen und Sicherheitsstandards auszuarbeiten in der Lage sind mit Rücksicht auf die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, Bedürfnisse. Organisationen die die Souveränität, Selbstbestimmtheit und Freiheit von europäischen Staaten und Bürgern anerkennen!

Dienstag, 9. November 2010

Wichtige Gründe für EU-Austritt


Wichtige Gründe für einen EU-Austritt:

* Österreich hat wesentliche Teile politischer und juristischer Politik und Hoheit teilweise oder bereits zur Gänze an die EU übertragen - das raubt uns Souveränität und Freiheit!

* Österreichische Bürger verlieren ihre Selbstbestimmtheit, ihre Freiheit und ihre demokratischen Rechte.

* Österreicher können nicht mehr über ihren eigenen Markt, die Wirtschaft und die Währung bestimmen! Das ist fatal, denn nun bestimmen andere "Kräfte" über Österreichs Schicksal.

* Die EU- Deregulierungspolitik der Niederlassungsfreiheit, der Waren- und Kapitalverkehrsfreiheit, das Herkunftlandsprinzip, das Beschränkungsverbot, usw. entfernt alle Schutzmechanismen und raubt Volksvermögen und die Kultur Österreichs aus.

* Österreicher sind schutzlos der Willkür einiger EU-Staat- und Regierungsmitglieder ausgeliefert! Wir können weder Merkel noch Sarkorzy abwählen --- aber die bestimmen die EU-Gangart!

* In der EU gibt es keine Gewaltenteilung; Exekutive, Legislative und Judikative agieren zentral gelenkt und sind mit der Außenpolitik, der Militär- und Sicherheitspolitik und der Handelspolitik in einen Topf geworfen!

* Das EU-Parlament ist ein Scheinparlament, es wird zwar angehört, hat aber keine Rechte um Gesetze zu beantragen.

* Österreich hat seine Rechte als freier Staat bereits verloren, denn die Oberhoheit über die Justiz liegt beim europäischen Gerichtshof EuGH!

* Auch unsere Polizei wird zunehmend von der Europol und Eurojust gelenkt - Die Polizei ist dann nicht mehr unser "Freund und Helfer" sondern schwer bewaffnete, vermumte Europol-Gestalten mit Schlagstöcken, werden dann zum Alltag auch bei friedlichen Demonstrationen oder Events eingesetzt.

* Die nationalen Bundesheere werden zur Seite geschoben und die EU will Söldnerheere aufbauen und rüstet mit gigantischen Milliardenbeträgen der Steuerzahler die "EU-Batlle Groups" auf! Für "Präventivkriege" darf die EU auch Atomwaffen und Uranmunition einsetzen, die alles atomar verseuchen (viele missgebildete Babys im Irak zeigen was dies bedeutet) und obwohl Österreich "neutral" sein sollte müssen wir die Kosten für den Militärstab bezahlen.

* Beistandspflicht, wie der Lissabonvertrag sie von den Mitgliedsstaaten fordert ist eine Verpflichtung zum Krieg! Und eben keine Verpflichtung zum Frieden!

* Die Gesundheitspolitik wird von "internationalen Experten" gemacht, die von der Pharmalobby bezahlt werden. Die WHO bestimmt über unsere Medizin und wird weiter die Werbetrommel schlagen für gefährliche Impfungen mit schweren Nebenwirkungen und für gefährliche Medikamente!

* Mit Champix und Zyban wird eine Raucherentwöhnung betrieben, die schädlicher ist als Nikotin; außerdem werden Menschen gegeneinander aufgehetzt. (http://giftfrei.wordpress.com/category/m...mpix-und-zyban/)


* Der europäische Haftbefehl entzieht Österreich die Grundlage um den Schutz der Bürger zu gewährleisten. Schon bei Verdacht muss ein Österreicher an andere Staaten ausgeliefert werden, ohne dass die heimische Justiz prüfen und ein Veto einlegen kann.


* Die Menschenrechte werden von der EU zu "Living-Instruments" degratiert, die beliebig und nach Gutdünken der Elite verdreht und unterschiedlich ausgelegt werden können.


* Die heimische Nahrungsmittelproduktion und Landwirtschaft wird dereguliert! Konzerne beherrschen den Markt, einheimische österreichische Produzenten werden verdrängt und ausgebootet.

* Genmanipulierte Lebensmittel und Futtermittel kommen in unser Land! Fleisch von gekloonten Tieren wird zugelassen. Die Kennzeichnungspflicht wird so verschlüsselt, dass der Kosument nicht weiss, was er kauft und ißt.

* Atomkraftwerke und eine Klimapolitik, die statt Wahrheit "Lügen im Interesse des Profits" verbreiten bedrohen unsere Umwelt.

* Massentierhaltung mit Antibiotika, genmanipuliertem Futter und chemieschen Keulen, so wie "Schlachtfabriken" zerstören bäuerliche Kultur und entwerten Tiere zur "Ware".

* Große Monokulturen bedrohen das ökologische Gleichgewicht.

* Unsere Sprachkultur wird zerstört. Wissenschaftliche Publikationen werden nur noch auf Englisch veröffentlicht - auf Universitätsprofessoren und Wissenschaftler wird enormer Druck ausgeübt, damit sie nur noch auf Englisch publizieren --- so wird verhindert, dass sich die Bürger selbst informieren können!

* Die EUrokraten erschaffen sich ein luxuriöses Arbeitsimperium mit dem Geld der europäischen Steuerzahler! Unscheniert greifen sie in die Steuertöpfe, für steuerbegünstigte Löhne, Spesen, Glaspaläste, Kindergelder, Fitnesseinrichtungen, Wohnungszulagen, Pesionen ....

http://buergerdemokratie.blogspot.com/



Ein Volksbgehren ist ein legitimes friedliches Mittel um den demokratischen Bürgerwillen auszudrücken! Es hat zumindest moralisches Gewicht!

Montag, 8. November 2010

Der Sprach-Integrations-Zerstörungswahn der EU

Als EU Bürger muss jetzt wohl jeder Englisch sprechen und wissenschaftliche Arbeiten sowieso nur noch auf Englisch -- das ist Raub und Tötung unserer Kultur und SPRACHE!!!

Es ist eine Menschenrechtsverletzung, denn die UNO-Resolution 217 A (III) vom 10. Dezember 1948 besagt
  • UNO-Resolution 1948 Artikel 8
    Jede Person hat Anspruch darauf, von den zuständigen innerstaatlichen Gerichten wirksam gegen Handlungen geschützt zu werden, durch die ihre Grundrechte verletzt werden, die ihr nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehen.  Grundrecht ist eben auch die Muttersprache!
  • UNO-Resolution 1948 Artikel 6
    Jede Person hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden --- rechtsfähig bedeutet auch, sich in der Muttersprache Recht verschaffen zu können --- also keine englischpsrachigen Politiker, Juristen und Wissenschaftler vor die Nase gesetzt zu bekommen!




Ich frag mich wirklich --- wie --- "Entschuldigung: deppert*" müssen unsere Politiker sein, sich "so" hinstellen zu lassen --- ja können SIE NICHT DEUTSCH REDEN????

Es ist ja purer Wahnsinn was die da treiben, die Sprachkulturen Europas so zu verhöhnen ---- und das sage ich als österreichische Schriftstellerin, die sich bemüht, die Muttersprache und auch den Dialekt zu pflegen, als wichtige Wurzel unserer Kultur!

* "deppert" ist ein steirischer Dialektausdruck und kommt mir direkt aus dem Herzen; in der EU-Amtssprache würde "deppert" vielleicht als "kinky", "dopey" oder eben "mad" übersetzt werden --- STOPPT DIE EU und holt unsere abgehobenen Politiker zurück auf die gute deutschsprachige Erde!









Integrationsprogramm für Migranten Deutsch --- Integrationsprogramm für alle anderen EU-Bürger Englisch ...!

Sprachkenntnisse sind wichtig, sie sollen zur Völkerverständigung beitragen aber es sollen nicht ein oder zwei Weltsprachen die Sprachenvielfalt und Kultur der Völker ausrotten.

Sonntag, 7. November 2010

EU und die /globale?/ Gesetzgebung --- Machtmissbrauch der Pharmalobby? --- wohin steuern wir?

Wenn wir aus der EU austreten, dann können wir unsere eigene Gesetzgebung neu nach ethisch einwandfreien Richtlinien --- ohne Vormacht von Pharmakartell und WHO - Experten neu regeln ---- Zurück zur Natur und zurück zu natürlichen unschädlichen Arzneimitteln wird in Zukunft sehr wichtig sein um Wohlergehen und Gesundheit der Menschen zu erhalten! 
Denn es ist ganz normal gesund zu sein!

Gastartikel 

 

DAS IMPFSCHADEN SYNDROM


DIAGNOSE

BEHANDLUNG

PRÄVENTION


Dr. Tinus Smits


Übersetzung: Rahel Ziskoven

VORWORT

In den letzten Jahren ist das sogenannte Impfschadensyndrom eine häufig gestellte Diagnose in meiner täglichen Praxis geworden. Im Laufe der Zeit habe ich eine effiziente Methode gefunden, dieses Syndrom zu behandeln. Darum sehe ich es auch als meine Pflicht an, dies anderen mitzuteilen, seien es Ärzte, Eltern oder anderweitig Betroffene oder Interessierte. Im Bewußtsein der Tragweite, aber auch der Brisanz dieser neuen Diagnose, habe ich diese Broschüre mit aller Sorgfalt zusammengestellt.

....
Dr. Tinus Smits Holland

 

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Einführung
Beschreibung des Impfschadensyndroms (ISS)
Die Homöopathische Methode
Allgemeingültiges Prinzip
Diagnose
Behandlung
Prävention
Herabsetzung der allgemeinen körperlichen Abwehr
Risiken für die nächste Generation
Die regelrechte Leugnung des Impfschadensyndroms
Forschungsuntersuchung
Empfehlungen
Schlußfolgerungen
Ergänzende Kasuistik
Worterklärungen
Literatur


BESCHREIBUNG DES IMPFSCHADENSYNDROMS

Die Krankheitserscheinungen, die unter das Impfschadensyndrom (im Text als ISS abgekürzt) fallen, können zweierlei Ursachen haben. Einerseits werden viele Symptome in der Literatur als Impfschäden bezeichnet, andererseits beruhen manche Symptome auf eigenen Wahrnehmungen. Es gilt hierbei der Grundsatz: Wenn ein Symptom nach einer bestimmten Impfung entstanden ist und erst nach Verabreichung des potenzierten Impfstoffes wieder verschwindet, wurde es durch diese Impfung verursacht. Beim Impfschadensyndrom (ISS) gibt es einen akuten und einen chronischen Zustand. Zur akuten Form gehören vor allem: Fieber, Krämpfe, kurze Bewußtlosigkeiten, Gehirnentzündungen und Gehirnhautentzündungen oder beides, Schwellungen an der Einstichstelle, keuchhustenartiger Husten, Bronchitis, Durchfall, übermäßiges Schlafbedürfnis, häufiges, untröstliches Weinen, durchdringendes, herzzerreißendes Kreischen (cri encéphalique), Ohnmacht bzw. Schock, Lungenentzündung, Tod, plötzlicher Kindstod (seitdem in Japan die Keuchhustenimpfung erst mit zwei Jahren vorgenommen wird, ist der plötzliche Kindstod so gut wie verschwunden1).
Nach genauem Studium und Inventarisierung der Krankheitsfälle kommen wir zur folgenden Umschreibung des chronischen Impfschadensyndroms: Erkältungen, gelblicher oder grünlicher Nasenschleim, Augenentzündungen, Verlust des Blickkontaktes, Schielen, Mittelohrentzündung, Bronchitis, röchelnde Atmung, Husten, Asthma, Ekzeme, Allergien, Gelenkentzündungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit, übermäßiger Durst, Diabetes, Durchfall, Verstopfung, Kopfschmerzen, Schlafstörungen mit nächtlichem Aufschrecken, Epilepsie, Überstreckung des Rückens, Muskelverkrampfungen, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Erinnerungsverlust, Wachstumsstörungen, Koordinationsstörungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wie Unruhe, Aggressivität und Reizbarkeit; Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit, Verwirrung, Herabsetzung der Willenskraft, geistige Stagnation, etc.
Diese Liste ist per Definition unvollständig, weil Impfschadensymptome sehr unterschiedlicher Natur sein können. Das Symptom an sich ist meistens nicht der wichtigste Hinweis für die Diagnose, sondern der Zeitpunkt des Auftretens.
Außerdem ist es nicht möglich, bestimmte Mehrfachimpfungen, wie die DKTP- oder DTP-Impfung*, die MMR-Impfung* oder die HIB-Impfung*, verantwortlich zu machen für spezifische Symptome des Impfschadensyndroms. Man muß davon ausgehen, daß praktisch jede Impfung die oben aufgeführten oder andere Symptome verursachen kann.
Es läßt sich auch keine eindeutige Grenze ziehen zwischen akuten und chronischen Krankheitserscheinungen, weil akute Symptome oft der Anfang chronischer Leiden sind.
Wenn jemand keine direkte oder akute Reaktion auf eine Impfung gezeigt hat, bedeutet das nicht, daß die Impfung nicht die Ursache von chronischen Beschwerden sein kann. Das Krankheitsbild tritt meistens erst nach ein bis zwei, manchmal sogar erst nach mehreren Wochen deutlich zutage. Deshalb ist die Zurückweisung der Diagnose ISS bei chronischen Krankheitserscheinungen aufgrund eines zu langen Zeitraumes zwischen Impfung und Symptom von Grund auf unrichtig.Kasus 12, S.30, ist hierfür ein lebendes Beispiel. Oft ist es auch erst eine der Wiederholungsimpfungen, die auf einmal Probleme verursacht. Ein Beispiel hierfür ist Jürgen, Kasus 1, S.26.
Ellen,

lesen Sie den gesamten Artikel unter:
http://www.post-vaccinaal-syndroom.nl/3925/das-impfschaden-syndrom.aspx#vorwort#vorwort
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Eigentlich ist es ganz normal gesund zu sein ---- frage mich wozu so viele Krankheitserreger als Impfung getarnt in kleine und große Menschen spritzen?

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Ebenfalls aufmerksam gemacht werden muss über die Problematik und Gesundheitsschädigung des Raucher-Ersatzmittels Champix und Zyban.
siehe dazu



Österreichische Raucherbewegungwww.raucherbewegung.eu
gegen den Massenmord mit Champix (Pfizer) und Zyban (GlaxoSmithKline)http://giftfrei.wordpress.com/category/medikamente/champix-und-zyban/
gegen den Völkermord mit den Antiraucherimpfung NicVax (GSK) und TA-NIC (Novartis) auf Basis des Choleravirus
lesen: http://raucherbewegung.eu/smokersforum/showthread.php?tid=454
jeder Mensch, der auch nur EINEN einzigen der folgenden 40 Slogans weiter transportiert beteiligt sich an einem noch nie gesehenen Völkermord:
Lesen: http://raucherbewegung.eu/smokersforum/showthread.php?tid=458

Gegen die Verschiebung des Volksvermögens auf das Pharmakartell.

Mögen Sie und Ihre Kinder gesund und munter sein!

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Ebenfalls mit Bitte um Veröffentlichung wurde weitergeletet:

Kommentar: Und Impfungen enthalten die sterilisierende Komponente Polysorbat 80. Gardasil, die Gebärmutterhalskrebsimpfung die auch massenweise sterilisiert; Fast alle H1N1 Impfungen enthielten Polysorbat 80. Und nun haben sie die H1N1 Impfung in die Grippeimpfung reingemischt. Auch Impfungen sind Völkermord und Folter. Da erfolgt die Zwangssterilisation heimlich. Googlen Sie: "Bill Gates reproductive Health Care". und "Bloomberg Billionaire club"
 
 mfg c.c.

Peru- Zwangssterilisierte indigene Frauen wollen neuen Prozess

21 | 10 | 2010
Von Ángel Páez- Lima- IPS |- "Als ich wieder zu mir kam, war ich an Armen und Beinen ans Bett gefesselt, unfähig mich zu bewegen. Ich sah nur, dass ich genäht wurde. ‘Was habt ihr mit mir getan?’, schrie ich." Nach offiziellen Angaben sind wie Sabina Huilca 300.000 Frauen, vor allem Bäuerinnen, indigene und arme Frauen, während der Regierungszeit von Alberto Fujimori (1990-2000) sterilisiert worden, mindestens 2.074 gegen ihren Willen, wie Unterlagen des staatlichen Menschenrechtsbüros belegen.

Dennoch lehnte am 26. Mai 2009 der für Menschenrechtsvergehen zuständige Staatsanwalt Jaime Schwartz eine Klage gegen vier ehemalige Minister des Fujimori-Regimes ab. Die Begründung: Die Fälle seien als Vergehen gegen Leib, Leben und Gesundheit und als fahrlässige Tötung zu bewerten und somit verjährt. Obwohl die Klage auf Völkermord und Folter lautete und Menschenrechtsorganisationen gegen die richterliche Entscheidung Beschwerde einreichten, wurde das Urteil von der Staatsanwaltschaft bestätigt.
Vereinigung aus Anta will neuen Prozess
Die Vereinigung zwangssterilisierter Frauen von Anta, einer Andenprovinz im südperuanischen Departments Cusco, will nun mit einer neuerlichen Klage gegen die Straflosigkeit vorgehen, indem sie sich auf die Verantwortlichen der Familienplanungspolitik der letzten vier Jahre des Fujimori-Regimes konzentriert. Rückendeckung erhalten die Frauen von der Quechua-sprachigen Abgeordneten Hilaria Supa, die selbst aus Anta stammt und eine Tochter hat, die ebenfalls zwangssterilisiert wurde.
Die Vereinigung betroffener Frauen hat Zeugenaussagen von 100 Bäuerinnen zusammengetragen, in denen die Frauen schildern, was sich hinter dem trügerischen Namen ‘Nationales Programm für reproduktive Gesundheit und Familienplanung’ verbarg, das der Ex-Präsident durchsetzte und als Maßnahme zur Armutsbekämpfung präsentierte. Fujimori verbüßt wegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen gegenwärtig eine Haftstrafe von 25 Jahren.
Operation wider Willen
"Ich erinnere mich noch sehr gut an den Tag, dem 24. August 1996, an dem sie mich gegen meinen Willen sterilisierten. Noch heute leide ich unter der Behandlung von damals", erzählt Sabina Huilca. Sie gehört zu den Frauen, die als Zeuginnen aussagen werden, damit die Drahtzieher und Ausführenden des Programms rechtlich belangt werden können.
Nachdem Huilca ihre vierte Tochter geboren hatte, machte sie sich auf dem Weg zum Gesundheitszentrum in Izcuchaca. Im Anschluss an medizinische Untersuchungen riet man ihr, sich einer "freiwilligen chirurgischen Verhütungsmaßnahme zu unterziehen". Noch während sich Huilca auf einer Liege ausruhte, gab ihr eine Krankenschwester eine Injektion.
"Man sagte mir nicht, dass es sich um eine Narkosespritze handelte", berichtet die 41-Jährige aus Huayllaccocha, einem Dorf, das mehrere Fälle von Zwangssterilisationen zu beklagen hat. Als sie aufwachte, war sie an Armen und Beinen fixiert und erlebte nur noch das Ende eines Alptraums, der sie bis heute belastet. Der Arzt habe damals nur "Wir sind gleich fertig" gesagt, erinnert sie sich. "Ich begann zu weinen und schrie ‘Ich will das nicht, ich will das nicht!’, aber da war ja schon alles zu spät." Damals war Huilca 28 Jahre alt.
Exilierte Anwältin unterstützt neues Verfahren
‘Nichts Persönliches’ lautet der Titel eines bereits 1998 veröffentlichten Forschungsberichts, den die Anwältin Giulia Tamayo im Auftrag der peruanischen Abteilung des Komitees für die Verteidigung von Frauenrechten in Lateinamerika und der Karibik (Cladem) verfasst hatte. Der Bericht zeigte erstmals auf, dass die Sterilisationen systematisch und vor allem an armen Frauen, Bäuerinnen und indigene Frauen durchgeführt worden waren.
Die Anwältin sah sich aufgrund ihrer Enthüllungen aus Sicherheitsgründen gezwungen, das Land zu verlassen. Jetzt unterstützt sie von Spanien aus die Frauen aus Anta bei ihrer neuerlichen Klage. Die Verantwortlichen der Zwangssterilisation sollen einzeln wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und Folter angeklagt werden, so Tamayo.
"In Anta sind die Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden von Haus zu Haus gegangen. Sie hatten ‘Quoten’ zu erfüllen", erläutert Tamayo. "Diejenigen, die sich dieses Programm ausgedacht haben, legten ihre Ziele mit einer abscheulichen Präzision fest."
Staat ignoriert Auflagen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission
Die Machtstrukturen, die Drahtzieher und Ausführende dieser Verbrechen bisher vor der Strafverfolgung bewahrt hätten, bestünden bis heute fort, erklärt Tamayo. "Das bedeutet eine kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte jener Frauen, die von den massenhaften Zwangssterilisierungen betroffen sind", so die Anwältin.
Im Fall der Bäuerin Mamérita Mestanza, die 1998 an den Folgen einer Zwangssterilisierung starb, kam es 2003 zu einer gütlichen Einigung zwischen der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte CIDH und dem peruanischen Staat. Der Staat akzeptierte seine Verantwortung, räumte Missbrauchsfälle bei der Durchführung des Programms für Familienplanung ein und verpflichtete sich dazu, die Vorfälle zu untersuchen , die Täter vor Gericht zu stellen und Entschädigungszahlungen für die Familie Mestanza zu zahlen.
Doch das Innenministerium verschleppte die Untersuchungen, die dann durch das Urteil von Richter Schwartz hinfällig wurden. Einer der Beschuldigten, der ehemalige Gesundheitsminister und Hausarzt von Ex-Präsident Fujimori, zog im Jahr 2006 als Abgeordneter ins Parlament ein, dem er seit Juli dieses Jahres als Präsident vorsteht.
Die vermeintlichen Täter und Hintermänner der Zwangssterilisationen sollen nun auch wegen Kriegsverbrechen angeklagt werden, da die Eingriffe zur Abschreckungsstrategie des Militärs während des peruanischen Bürgerkriegs von 1980 bis 2000 gehörten, wie die Anwältin Tamayo erläutert. Die Einstufung als internationales Verbrechen erlaube zudem, "dass auch andere Staaten den Fall vor Gericht bringen können, wenn die Täter im eigenen Land weiterhin protegiert werden".
Frausein und Würde zerstört
"Sie haben in mir die Frau zerstört. Ich konnte seitdem meine kleinen Kinder nicht mehr tragen, keine Feldarbeit verrichten, von der wir schließlich leben. Und selbst beim Kochen verspüre ich schlimme Schmerzen ", schildert sie die Auswirkungen dieser Behandlung auf ihren Alltag.
"Das Laufen fällt mir schwer, mein Leben ist ein Trauerspiel. In meiner Gemeinde werde ich wie eine Behinderte behandelt. Eine Frau, die nicht arbeitet, ist sehr schlecht angesehen", erklärt Huilca. Doch am Schlimmsten findet sie, dass einer der verantwortlichen Ärzte noch immer in der Ambulanz von Izcuchaca arbeitet. "Wenn ich ihn sehe, werde ich sehr wütend, denn ihm ist nichts geschehen".
Links: http://www.cladem.org/
http://www.ipsnoticias.net/nota.asp?idnews=96657