Freitag, 27. Oktober 2017

Völkerrechtssubjekt ÖSTER-REICH, natürliche Rechtsfolge

ÖSTER-REICHs natürliche Rechtsfolge

Jedes völkerrechtliche Subjekt bestand und besteht durch seine legitimen natürlichen Rechtspersonen und derer in der Rechtsfolge, welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem völkerrechtlichen Subjekt beziehen.
Sowohl das Deutsche Reich als auch Öster-Reich bestehen durch die legitimen Rechte der lebenden Menschen, die in der Ahnenkette ihrer Vorväter und Vormütter natürlich verankert sind (Vaterland und Muttersprache) und ihnen als Völkerrechtssubjekt (einheimisches Volk) Lebensraum mit allen Rechten zu Lande, zu Wasser und zu Luft unveräußerlich und unauflöslich zustehen!
Völkerrecht ist somit VORRANGIG und VERFASSUNG ist zwar wichtig aber bereits eine Zuordnung des Rechts und somit nachrangig.

Wir sollten verstehen, dass uns Menschen als natürliche Rechtsträger per Geburt etwas ZUSTEHT, das unantastbar und unauflöslich ist!

Ein natürliches Erbe.

Regierungen wollen uns glauben lassen, dass sie uns etwas ZUGESTEHEN (zu-ge-stehen) können, oder verwehren --- das ist Anmaßung! Somit sind alle Dokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsausweis, Reisepass usw.) NACHRANGIG!

Was uns ZUSTEHT braucht uns niemand zu-ge-stehen.

Was uns als Völkerrechtssubjekt ZUSTEHT bedarf lediglich der Anerkennung!
Wird die Annerkennung den natürlichen Rechtsträgern des Völkerrechtssubjekts verwehrt ist das RECHTSBRUCH!

WIR SIND lebendige und natürliche RECHTSTRÄGER von Geburt an und bleiben es bis in den Tod.

Beachte daher bitte:

Migrationspolitik ist Völkerrechtsbruch

https://euaustrittvolksbegehren.blogspot.co.at/2017/10/migrationspolitik-als-verdeckter.htmlMigrationspolitk Völkerrechtsbruch

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