Tausch von Saatgut verboten
TAUSCH VON SAATGUT wurde per EU-Richtlinie verboten und unsere unfähigen Parteienherrscher setzen soetwas um -- das bedroht tatsächlich die Natur und Menschheit! Folgen ungeahnt -- wenn nur noch Hybridsamen und genmanipulierte Samen den Planeten überschwemmen!
Das kommt einer Ausrottung des Lebens gleich und betrifft Mensch, Tier, Pflanze und die gesamte Ernährungskette!
Gastartikel
TAUSCH VON SAATGUT wurde per EU-Richtlinie verboten und unsere unfähigen Parteienherrscher setzen soetwas um -- das bedroht tatsächlich die Natur und Menschheit! Folgen ungeahnt -- wenn nur noch Hybridsamen und genmanipulierte Samen den Planeten überschwemmen!
Das kommt einer Ausrottung des Lebens gleich und betrifft Mensch, Tier, Pflanze und die gesamte Ernährungskette!
· Weitergabe und Tausch von Saatgut aus eigenem Nachbau durch Private oder kleinbäuerliche Betriebe, die sich in der Erhaltung durch diese Personen befinden, muss auch nach einer Sortenzulassung (egal ob als EHS, BBS oder Hochzuchtsorte) weiterhin möglich sein.
· §2 Abs. 3 Punkt 5 SaatG 97 muss für neu zugelassene Sorten, die zuvor als „pflanzengenetischen Ressourcen“ on farm erhalten wurden, weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden.
· Wer eine Sorte als Erhaltungssorte oder BBS anmeldet, darf daran kein exklusives Recht erwerben, sondern lediglich die Berechtigung, diese Sorte gewerblich zu vermarkten.
· Die Farmers' Rights, d.h. die bäuerlichen Rechte, Saatgut aus eigener Ernte wieder aussäen, weitergeben und verkaufen zu dürfen, müssen gewahrt werden.
Gastartikel
Es ist ja nicht so, dass ich keinen Spaß verstehe, aber ich verstehe auch Ernst. Das Folgende ist sehr ernst.
Man lese mit Sorgfalt. Man denke zu Ende, was hier begonnen wird. Hier geht es darum, die augenscheinlich kriminelle Patentierungsmaschinerie mit Privatisierung neu zu erfinden. Über Konzerndominanz wird (im Gegensatz zu Patentrechten) in den Gerichtshöfen nämlich nicht mit kleinen aufmüpfigen Bauern oder Bürgern verhandelt. Konzerndominanz ist unsere Weltreligion, die niemals in Frage gestellt werden darf (siehe Bankenrettung).
Das ist vielleicht der größte Angriff auf die freie Menschheit, den es je gegeben hat.
Schlussfolgerung:
Selbstversorgung statt sich auf Parteipolitik zu verlassen.
Der Zug für Menschenrechte ist längst abgefahren und wir sitzen nicht mehr drin -- ?
Also müssen wir uns eine neue SELBSTBESTIMMTE bürgerliche REGIERUNG BILDEN
- NEIN zur EU ! EU-Austritt mus vehemment gefordert werden auf allen Ebenen:
- EU-Austritt Volksbegehren unterschreiben
- EU-hörige Parteien abwählen
- Stimme erheben!
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Vielfalt im Sortenhandbuch bedroht!
Erhaltungssortenrichtlinie schlimmer als befürchtet.
Liebe SaaguterhalterInnen!
Kommt die Umsetzung der „Erhaltungssortenrichtlinie“ so wie sie das
Österreichische „Lebensministerium“ bereits verordnet hat, droht ein
Kahlschlag im Sortenhandbuch!
Auch Saatguttauschmärkte könnten bald der Vergangenheit angehören!
Die Jagd auf exklusive Rechte von attraktiven Erhaltungssorten hat schon
begonnen!
Bereits seit Jänner 2010 können Eure Sorten in einem beschleunigten und
vereinfachten Zulassungsverfahren als Erhaltungssorten, bzw. als
Amateursorten zur Anmeldung gebracht werden.
Das wurde bei einer offiziellen Infoveranstaltung des Ministeriums
vorletzte Woche bekannt gegeben, die ich besucht habe. Es sind bereits
70 Sorten im Zulassungsverfahren, darunter so bekannte wie „Green
Zebra“, „Gelbe Dattelweintomate“ und „Roter Augsburger“! (mehr Info
unten und im Anhang)
Das Problem für uns ErhalterInnen:
Ist eine Sorte erst zugelassen, darf diese nichtmehr in Verkehr gebracht
werden, da die sogenannten „Regelungen für Nachbausaatgut“ schlagend
werden: Verbot von Tausch, kein Anbieten zum Verkauf, kein
Vorrätighalten zum Verkauf und natürlich auch kein Verkauf erlaubt.
Das wäre das Ende für nichtkommerzielle Saatguttauschmärkte, sowie für
das Arche Noah ErhalterInnennetzwerk.
Anbei eine Stellungnahme zur neuen Saatgutverordnung. Bitte benutzt sie
teilweise oder als Ganzes, oder bastelt selbst etwas daraus, mit Datum,
Unterschrift, vielleicht auch mit Briefkopf versehen und schickt sie an
Ministerialrat Zach im Lebensministerium:
heinz-peter.zach@lebensministerium.at
Adresse: aon.913999714@aon.at
Die Begutachtungsfrist ist zwar gestern ausgelaufen, wir haben aber um
Fristverlängerung angesucht, da fast niemand davon wusste und die Frist
sehr kurz angesetzt wurde. Arche Noah hat rechtzeitig abgegeben.
Allerdings haben wir aus der Rechtsabteilung des Lebensministeriums
erfahren, dass die Saatgut-Verordnung ohnehin schon seit Anfang des
Jahres in Kraft ist und es jetzt nur um kleine Ergänzungen ging.
Den Damen und Herren kann es jedenfalls nur guttun, wenn sie spüren,
dass da viele Leute nicht einverstanden sind.
Trotz alledem mit vielfältigem Gruß Barbara HABLE und Florian WALTER
ErhalterInnenkürzel: HABA - 8761
*Hillybilly NEWS – Nachrichten aus dem Hinterland - informieren von der
Veranstaltung:***
"Inverkehrbringung von PflanzenGenetischen Ressourcen (PGR)" in der
Agentur für Ernährungssicherheit.
**
*Nun hat das bange Warten also ein Ende und wir wissen was uns bevorsteht:*
*Die Erhaltungssortenrichtlinie ist ein EU Gesetz und wird wie folgt in
Österreich umgesetzt werden:*
*Zusätzlich zum regulären Zulassungsverfahren (Kosten 2943.-) gibt es
jetzt die Zulassung als Erhaltungssorte (Kosten 243.-). EU weit sind
derzeit bereits 100 Sorten zugelassen, in Österreich sind fast 70
Gemüsesorten im Zulassungsverfahren.*
*Die Sorte kann als Erhaltungssorte (traditionelle Sorte, strikte
Anbaubeschränkung auf eine Region) oder als Liebhabersorte (Neuzüchtung,
nur Kleinstpackungen) zugelassen werden, niemals aber als Beides. (im
Zweifel hat der schnellere die Zulassung)*
*Wenn die Ursprungsregion einer Sorte in mehreren Ländern liegt, müssen
sich „die betroffenen Länder bemühen in einem bilateralen Prozeß
Einvernehmen herzustellen“ ……alles klar?*
*Arche Noah und die Firma Reinsaat haben bereits einige Sorten aus dem
Sortenhandbuch ins Zulassungsverfahren gebracht, so zum Beispiel die
bekannten Sorten: Roter Augsburger, Auriga, Gelbe Dattelwein, Black
Plum, sowie berühmte Sorte Green Zebra, die der Züchter eigentlich der
Allgemeinheit zur Verfügung gestellt hat !*
*Ist eine Sorte (als was auch immer) zugelassen, gelten die Regeln für
Nachbausaatgut! In Ö. gibt es laut Ministerium zwar „keine oder noch
keine“ Nachbaugebühren, aber ein Inverkehrbringen von Saatgut ist verboten.*
*Als „Inverkehrbringen“ gilt der Verkauf, aber auch das „Anbieten von
Nachbausaatgut“, das „Vorrätighalten zum Verkauf“ (abgefülltes
Samensackerl), sowie „Tausch“ !!!!!!!!*
*(Pflanzentauschmarkt ade, Sortenhandbuch oje)*
*Erlaubt ist nur die Verwendung zum eigenen Gebrauch.*
*Einzige Ausnahme ist die Abgabe zu „nachweislich züchterischem Zweck“,
oder zu Ausstellungszwecken. Die erlaubte Abgabemenge pro Sorte!!!!
(nicht pro Züchter ) liegt hier bei bei Gemüse nur 0,2kg, sowie bei bei
Getreide nur 2kg. Zum Vergleich: Die erlaubte Abgabemenge von nicht
zugelassenen Getreidesorten liegt bei immerhin max. bei 200kg. *
*Es gibt die Möglichkeit, daß sich pro Sorte mehrere Erhaltungszüchter
eintragen lassen (Kosten 110.-) die erlaubte Anbaumenge wird dann
„proportional zugeteilt“. Die EU muß regelmäßig informiert werden, auf
keinen Fall dürfen die maximalen Mengenbeschränkungen überschritten werden.*
*Es haben sich bis heute keine Schlupflöcher aufgetan. Selbst wenn sich
Arche Noah als weiterer Erhaltungszüchter registrieren ließe
(Kosten!!!), dürfte nur Arche Noah das Saatgut anbieten, nicht aber die
unzähligen ErhalterInnen aus dem Netzwerk. *
*Meinem Aufschrei, daß jede registrierte Sorte privatisiert, und für das
ErhalterInnenetzwerk verloren sei, wurde vom Podium nicht widersprochen. *
*Für unser Sortenhandbuch heißt das , daß sukzessive die attraktivsten
Sorten verschwinden werden. Für uns ErhalterInnen heißt das zusätzlich
ein ständiges Leben in Ungewissheit, ob nicht morgen auch die geschätzte
und gehütete Lieblingssorte privatisiert ist und nicht mehr
weitergegeben werden darf. Wer wird sich dann noch die Mühe machen
Sorten zu erhalten und weiterzuentwicken ?*
*Das stellt das geniale Netzwerk und Arche Noah überhaupt in Frage.
Wehren wir uns!*
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STELLUNGNAHME zur SAATGUT VERORDNUNG,
ERHALTUNGSSORTEN UND BB-SORTEN
Dezember 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die Neufassung der Saatgutverordnung in Bezug auf Erhaltungssorten und Sorten für den Anbau unter besondere Bedingungen befürchten wir eine Verarmung der Biodiversität von Kulturpflanzen aus bäuerlicher und traditioneller Züchtung und eine Verletzung der Farmers' Rights, wie sie im internationalen UN-Saatgutvertrag ITPGR-FA festgeschrieben sind.
Mit den EU-RL 2008/62/EG und 2009/145/EG hat die EU Kommission die Rahmenbedingungen für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geschaffen, unter anderem mit dem Ziel, damit einen Beitrag zur Erhaltung der Agro-Biodiversität zu leisten. Österreich setzt diese Vorgaben als eines der ersten Mitgliedsländer in nationales Recht um. Die neuen Saatgutrichtlinien sollen ermöglichen, Saatgut von Kultursorten, auf die ein reguläres Zulassungsverfahren bisher nicht anwendbar war, in größeren Mengen als bisher verfügbar zu machen. Allerdings sieht die EU-RL selbst zahlreiche Einschränkungen vor, die eine positive Wirkung der neuen Regelungen fraglich erscheinen lassen: Mengen- und Gebietsbeschränkungen, Registrierungskosten, aufwändige Meldungen der geplanten und verkauften Mengen je Sorte und Jahr.
Durch die Umsetzung der Verordnung in geplanter Form würde die Erhaltung und Verbesserung von Kulturpflanzen (sogenannte „pflanzengenetischen Ressourcen“) im kleinbäuerlichen und privaten Bereich weiter zurückgedrängt und die Agrobiodiversität in Österreich verarmen. Die von der EU-Kommission angegebene Absicht, die neuen Richtlinien sollten eine Maßnahme im Sinne der Biodiversität setzen, würde in ihr Gegenteil verkehrt.
Bäuerinnen, Bauern und GärtnerInnen pflegen, vermehren und züchten dezentral und unabhängig voneinander zahlreiche traditionelle und seltene Kulturpflanzen, teilweise seit Jahrzehnten. Nun soll, sobald eine dieser Sorten zugelassen wird, ihr Saatgut nur mehr von dem oder den registrierten ErhaltungszüchterInnen in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies bedeutet einen Eingriff in ein bestehendes Recht der Sortener-halterInnen im Sinne des österreichischen Saatgutgesetzes von 1997, Saatgut zu gewinnen und zum Zweck ihrer Erhaltung, Verbreitung und Nutzung auch weiterzugeben.
SortenerhalterInnen haben in den letzten Jahrzehnten eine beträchtliche gesellschaftliche Leistung für die on farm Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen erbracht, die nicht finanziell entlohnt wird. In Zukunft müssen sie auch noch befürchten, dass von ihnen über Jahre gepflegte Sorten zur Zulassung kommen und sie selbst diese Sorten nicht mehr führen dürfen. Durch die zu erwartende Entmutigung der ErhalterInnen erwarten wir negative Auswirkung für Erhaltungsnetzwerke, Tauschmärkte und Plattformen wie das Arche Noah Sortenhandbuch und einen großen Verlust für die Nutzpflanzenvielfalt Österreichs.
Die Alternative, selbst Sorten zur Zulassung zu bringen, besteht für die meisten Sortenerhalt-erInnen auch bei einem „erleichterten Zulassungsverfahren“ nicht. Oft erhalten und bearbeiten sie ein großes Spektrum von dutzenden Sorten. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für das Zulassungsverfahren und die laufenden Meldepflichten sprengen die Möglichkeiten von (klein)bäuerlichen Betrieben und privaten ErhalterInnen und stehen auch in keinem Verhältnis zu dem über direkten Verkauf erzielbaren Umsatz.
Der Verlust der bisher bestehenden Möglichkeiten durch die neue Verordnung, eigenes Saatgut von seltenen und traditionellen Kulturpflanzen zu deren Schutz und Erhaltung weiterzugeben und auszutauschen, stellt eine Verletzung der im Internationalen UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGR-FA) verankerten Farmers' Rights dar. Das bäuerliche Recht, Samen aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu vermarkten, darf durch eine gewerbliche Vermarktung nicht beschnitten werden.
Wie die Menschenrechte sind auch die Farmers' Rights universell. Wenn nur noch Inhaber von zugelassenen Sorten diese Rechte ausüben dürfen, widerspricht das der Idee der Farmers' Rights. Das Beispiel Norwegens zeigt, dass es sehr wohl möglich ist, die oben genannten EU-Richtlinien umzusetzen und die Farmers' Rights zu wahren. Dank der revidierten Saatgutgesetzgebung vom April 2010 ist es norwegischen BäuerInnen und SortenerhalterInnen erlaubt, Saatgut aus eigener Ernte auf nichtkommerzieller Basis weiterzugeben und zu verkaufen. Norwegen ist als Mitglied des EWR verpflichtet, die oben genannten EU-RL umzusetzen.
Unsere Forderungen sind unsere RECHTE:
· Weitergabe und Tausch von Saatgut aus eigenem Nachbau durch Private oder kleinbäuerliche Betriebe, die sich in der Erhaltung durch diese Personen befinden, muss auch nach einer Sortenzulassung (egal ob als EHS, BBS oder Hochzuchtsorte) weiterhin möglich sein.
· §2 Abs. 3 Punkt 5 SaatG 97 muss für neu zugelassene Sorten, die zuvor als „pflanzengenetischen Ressourcen“ on farm erhalten wurden, weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden.
· Wer eine Sorte als Erhaltungssorte oder BBS anmeldet, darf daran kein exklusives Recht erwerben, sondern lediglich die Berechtigung, diese Sorte gewerblich zu vermarkten.
· Die Farmers' Rights, d.h. die bäuerlichen Rechte, Saatgut aus eigener Ernte wieder aussäen, weitergeben und verkaufen zu dürfen, müssen gewahrt werden.
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