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Donnerstag, 8. Juli 2010

EU gefährdet die Grundlagen der Demokratie





Es gibt keinen Staat „oberhalb“ der Menschen,
der berechtigt wäre, die Menschen „unter ihm“ als Untertanen zu einem gemeinsamen Leben zu zwingen!
Das Recht der Autonomie des freien Willens
erfordert Gebietshoheit und beinhaltet
das Recht auf Abgrenzung.


Das Volk ist der Souverän im Rechtsstaat einer Demokratie. Auch innerhalb eines freiwilligen Staatenbundes souveräner Rechtsstaaten muss das Recht auf Abgrenzung aufrecht bleiben und auch real vollzogen werden.
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft und wurde in Österreich aber erst 1999 kundgemacht also erst 5 Jahre nach der Abstimmung zum Beitritt zur Europäischen Union! Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Seit wann der Begriff Europäische Union rechtskräftig ist, konnte ich nicht herausfinden:


„Wir Österreicher haben 1994 zum Beitritt
in eine Europäische Union abgestimmt, deren Grundlagevertrag der Vertrag von Maasticht ist und der erst 1999 in Österreich kundgemacht wurde.
Das bedeutet, dass wir de facto nicht wirklich wissen konnten, zu welchem Staatsvertrag, bezeichnet als „Beitritt zur Europäischen Union“,
wir 1994 abgestimmt haben.
Diese Volksabstimmung legitimiert nicht den Maastrichtvertrag und auch nicht den Lissabonvertrag!“


Ich zitiere Herrn Univ. Prof. Dr. K. A. Schachtschneider:
Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union, Wien 23. Okt. 2008
1. Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist mit der Bundesverfassung unvereinbar. Sie verletzt die unabänderlichen Strukturprinzipien Österreichs, nämlich das demokratische Prinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozial(staats)prinzip und das Bundesstaatsprinzip, die NICHT zur Disposition der Politik und auch nicht zu der des Bundesvolkes stehen, weil das die Freiheit und Gleichheit, aber auch die Brüderlichkeit/Solidarität der Österreicher aufheben würde, also die Verfassung, die mit den Menschen geboren ist.
2. Das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, dem die Österreicher am 12. Juni 1994 zugestimmt haben, konnte die Bundesverfassung rechtens nicht ändern. Eine Änderung der Strukturprinzipien und Baugesetze der Bundesverfassung hat nicht zur Abstimmung gestanden. Es ist nur über den Beitritt zur Europäischen Union45 entschieden worden, aber nicht einem Beitritt zugestimmt worden, aber nicht einem Beitritt zugestimmt worden, der die unabänderlichen Strukturprinzipien der Österreichischen Republik missachtet. Der Beitrittsvertrag Österreichs vom 26. April 1994, der am 1. Jänner 1995 wirksam wurde, ist somit rechtswidrig und nichtig. Die weitere Integration Österreichs hat das Unrecht nicht geheilt. Der Vertrag von Lissabon führt zu weiteren Verletzungen der unabänderlichen Strukturprinzipien und Baugesetze, vor allem des demokratischen Prinzips.
3. Nach dem demokratischen Prinzip darf die Republik Österreich ihre existentielle Staatlichkeit oder existenzielle Aufgaben und Befugnisse des Staates nicht auf eine Europäische Union übertragen, die keine eigenständige demokratische Legitimation und keine originäre46 Hoheitsgewalt hat. Die Gründung des existentiellen Unionsstaates setzt eine dafür sich öffnende neue Verfassung Österreichs voraus, die nur durch Referendum des Österreichischen Volkes gegeben werden kann.
Ich fasse Grundgedanken über den Staat laut Völkerrechtslehrbuch von Anne Peters zusammen:
Der Staat als Völkerrechtssubjekt
Staaten sind die geborenen Hauptvölkerrechtssubjekte. Sie gehören zum Volk und das Volk bildet den Staat, was ihnen eine umfassende natürlich gewachsene Völkerrechtssubjektivität verleiht. Im Gegensatz dazu stehen internationale Organisationen, deren Völkerrechtssubjektivität sich auf einen bestimmten Vertragszweck beschränkt und somit nur partiell ist.
Was Staaten sind ergibt sich aus der Drei-Elemente-Lehre: Ein Staat bildet sich aus dem Staatsvolk, dem Personalhoheit zukommt, aus dem Staatsgebiet, über das der Staat effektive Gebietshoheit innehat und über eine Staatsgewalt, die sowohl nach innen als auch nach außen unabhängig und selbstbestimmt sein muss. Im Rechtsstaat sind die Säulen der Demokratie erschaffen, wodurch die Staatsgewalt zur Sicherung der Freiheit und Gleichheit in drei Gewalten geteilt wird:


Gesetzgebung: Legislative
Vollziehung: Exekutive
Rechtsprechung: Judikative
Die Gewaltenteilung richtet sich gegen Machtkonzentration, Monopolismus und Willkür im Absolutismus. Die Zusicherung beginnt mit den Worten:
Der Mensch ist FREI
und gleich an Rechten geboren.
Von ihrer Geburt an sind und bleiben die Menschen frei und an Rechten einander gleich.
Verbürgt werden unter anderen Rechten das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung, das Recht auf rechtsstaatliche Prinzipien, das Recht auf Religions- Meinungs- und Pressefreiheit, das Recht auf Volkssouveränität und Gewaltenteilung.
Das Bürgertum hat seine Ziele und seine Errungenschaften frei definiert, die von der ganzen Welt respektiert werden müssen, und das gilt auch heute noch! Das gilt auch für uns in Österreich und in Europa. Der bürgerliche Individualismus hat damit seine öffentlich-rechtliche Magna Charta erhalten.


Die EU will aber nun alle Staatsrechte an sich reißen. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt, so wie der Begriff der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausübung der Gemeinschaftskompetenzen. Kernstück war die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion, mit fixen Wechselkursen im Hinblick auf die Einführung des Euro, einheitliche Geld- sowie Wechselpolitik, Etablierung eines Europäischen Systems der Zentralbanken und Schaffung der Europäischen Zentralbank, sowie die Einführung der Unionsbürgerschaft. Das war eine Umgestaltung einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union.


Diese Umgestaltung betrifft all unsere Lebensgrundlagen, Soziales, Bildung, Sicherheit- und Verteidigung, Umweltbedingungen, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht einfach alles. Es wird uns nun das Recht und die Möglichkeit genommen demokratisch über unsere Lebensgrundlagen abzustimmen und wir können nicht mehr unter unseren eigenen Gesetzen leben, sondern sind den Gesetzen der EU unterworfen. Dieses Übel trifft alle Bürger der Mitgliedstaaten schmerzlich! Wir alle verlieren zudem den Schutz der eigenen Verfassung, die Oberhoheit über die Justiz und die Oberhoheit über alle wichtigen Bereiche unseres Lebens. Es ist nicht abzusehen wohin dieser Weg führt. Absolutismus und Diktatur sind Tür und Tor geöffnet. Die zentralistisch geballte Macht der Europäischen Führungselite konzentriert sich immer mehr in die Hände einiger weniger Staatsmänner und Staatsfrauen und vor allem auch auf den Europäischen Gerichtshof, der nachhaltig in die Gesetzgebung eingreift, ohne jegliche demokratische Legitimation dafür vorweisen zu können.



Demokratie funktioniert nicht in ein supranationales Imperium der Macht, das nicht einmal die Grundsäulen der Demokratie, also die Gewaltenteilung respektiert. Die Nationalität rechtfertigt bestmöglich den existentiellen Staat mit existentieller Staatlichkeit, jedenfalls wenn dieser Staat freiheitlich, gleichheitlich und brüderlich und schwesterlich sein soll. Darauf gründen auch das Weltrechtsprinzip des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, aber auch die fundamentalen Prinzipien der Verfassung Österreichs, die der Würde des Menschen Vorrang einräumen.
Das Prinzip der kleinen Einheit ist die beste Grundlage der Demokratie und dies verbietet die Integration zu einem existentiellen Großstaat Namens Europäische Union! In Österreich ist das Prinzip der kleinen Einheit das Gründungsprinzip der Republik aus Bund und Ländern. Es ist einbundesstaatliches, föderatives Grundprinzip und somit ist es unvereinbar, dass Österreich in einem Großstaat der Europäischen Union integrativ aufgeht. Das Subsidiaritätsprinzip, welches vor allem prozedural und eigentlich substanzlos ist, schützt das demokratische Prinzip der kleinen Einheit nicht wirksam. Die Europäische Union setzt sich mittels des Vertrags von Lissabon über diese geschichtliche Verfassungserfahrung und gewachsene Verfassungslage skrupellos hinweg.
Bürgernähe ist in der Union nicht mehr, als ein propagandistisches Postulat! Die in den Verträgen geltender Fassung, hätte hellhörig machen müssen, denn es zeigt sich, dass die Logik der Union, die Distanz der Obrigkeit zu den Untertanen ist. Die Politiker sollten Diener der Völker sein, nicht deren Herren.
Den EU-Austritt zu fordern ist das Gebot der Stunde um vor allem unsere eigenen Politiker und Regierungsmitglieder aus ihrer EU-Hörigkeit wachzurütteln und sie daran zu erinnern, dass Sie einen Amtseid geleistet haben nachdem sie verpflichtet sind dem österreichischen Volkswillen zu dienen und nicht den Interessen der EU-Elite.


Artikel 1 Österreichische Bundesverfassung:
Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr RECHT geht vom VOLK AUS!






Unser Staatswappen zeigt mit dem Symbol der gesprengten Ketten, dass die Bauern (Sichel, die Handwerker (Hammer) und die Bürger (Zinnen am Kopf des Adlers) Österreichs FREI sind.
Durch den Lissabonvertrag sind die Ketten unseres Wappensymbols an den Ambros der EU festgeschmiedet. Die Bauern sind nicht mehr frei und sind genauso wenig ihr eigener Herr wie die Handwerker und die Bürger, die nun nur noch UNTERTANEN der absolutistischen Union sind.


Ist das wirklich IHR WILLE?


Das Buch erscheint im September
Copyright Hanael Bücher mit Seele Verlag, Karin E. J. Kolland Verlags KG
Überparteiliche Plattform für den EU-Austritt
DOWNLOAD Formular EU-Austritt: http://www.kuthumi.at/uploads/formular.pdf
Bitte auf der Gemeinde bzw. Magistrat unterschreiben und einschicken.

Samstag, 22. Mai 2010

Wie wäre ein EU-Austritt möglich?



Selbstverständlich ist es möglich aus der Eu auszutreten. Es gibt dafür eine eigene Klausel im Lissabonvertrag und zug um Zug müssen alle alten Vereinbarungen gelöst werden und neue getroffen werden. Aber es wird nur dann möglich sein, wenn wir uns der "fördernden Symbiose der Unabhängigkeit" aufs neue bewusst werden!


Eine Möglichkeit wäre, wieder in die EFTA zurückzukehren.

Die Europäische Freihandelsassoziation (engl. European Free Trade Association, EFTA; franz. Association européenne de libre-échange, AELE) ist eine am 4. Januar 1960 in Stockholm (Schweden) gegründete Internationale Organisation. Das entsprechende Übereinkommen trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Zielsetzung war die Förderung von Wachstum und Wohlstand ihrer Mitgliedstaaten und die Vertiefung des Handels und der wirtschaftlichen ZusammenarbeitWelt insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften und deren politischen Zielen bilden.
zwischen den westeuropäischen Ländern wie auch der der Welt
insgesamt. Gleichzeitig sollte sie ein Gegengewicht zu Europäischen union und deren politischen Zielen bilden.
Die Gründungsmitglieder der EFTA waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Es folgten Finnland (assoziiertes Mitglied 1961, Vollmitglied 1986), Island (1970) und Liechtenstein (1991).
Nach dem Beitritt von Dänemark und dem Vereinigten Königreich (1973), Portugal (1986) sowie Finnland, Österreich und Schweden (1995) zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und dem damit einhergehenden Austritt aus der EFTA umfasst diese nunmehr nur noch vier Staaten, nämlich Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Mit Ausnahme der Schweiz bilden diese Länder heute zusammen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Im August 2005 haben die zu Dänemark, aber nicht zur Europäischen Union gehörenden Färöer-Inseln angekündigt, (wieder) Mitglied der EFTA werden zu wollen. Österreich wäre in der EFTA sehr gut aufgehoben und diese ermöglicht eine Weiterentwicklung, hin zu direkter Demokratie. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Freihandelsassoziation)


Man muss aber in der Einleitungsphase zunächst bedenken, dass das Volksbegehren zum EU-Austritt, in erster Linie ein sehr starkes Mittel ist, um den Parteien und Regierungschefs in Österreich und in der gesamten EU zu zeigen, dass die Bürger mit der EU Politik NICHT einverstanden sind!

Es lag und liegt ja an unseren Regierungsmitgliedern, dass solch schlechte EU-Verträge und Bedingungen ausgehandelt wurden!

Abschlagszahlungen darf es keine geben – wären welche vereinbart sind sie nach Völkerrecht illegal! Es kann sein, dass es zu Gerichtsprozessen kommt oder kommen muss, die aber dann nicht mehr unter juristischer Oberhoheit der EU laufen und auch nicht unter der Schirmherrschaft der derzeitigen unter Korruptionsverdacht stehenden internationalen Juristenelite, sondern es müssen neue erfahrene und streng überprüfte Richter eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich unbefangen handeln können.

Dass heißt bevor wir an eine Umsetzung des EU-Austrittes denken können müssen wir die derzeitige Regierung und mit ihr die juristischen Handlanger komplett abwählen!


Das EU-Austritt Volksbegehren soll allen Bürgern die Wichtigkeit und Notwendigkeit klar machen für den demokratischen Bürgerwillen auch tatkräftig einstehen zu müssen, um unsere Demokratie wiederherstellen zu können. Ein Ethikgrundlagenprogramm muss ausgearbeitet werden.

Das ist alles kein leichter Weg, das wissen wir und niemand kann letztlich sagen, wie er sich gestalten wird! Aber eines ist klar, er muss gegangen werden – denn wir können ein Ausufern korrupter Politik nicht stillschweigend hinnehmen, ohne uns mitschuldig zu machen gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern!

Ich sehe auch die Möglichkeit, wenn ein Austritt von mehreren Staaten gleichzeitig angestrebt wird, dass es parallel zum EU-Austritt zum Aufbau einer neuen europäischen bilateralen Diplomatie kommen kann. Die EFTA wäre da eine sehr gute Ausgangsposition, da sie ganz anders als die EU-Regierung nie in nationale Gesetzgebung eingegriffen hat, diese respektierte und dennoch internationale Abmachungen auch mit viel kleinerem bürokratischen Aufwand ermöglichte und ermöglicht.

Wichtig ist daher:
Vorarbeit:
Aufklärung der Bürger über die tatsächlichen Gegebenheiten in der EU-Praxis und Aufdeckung der Inhalte der internationalen Verträge und der „Hidden EU-Agenda“
1. Stufe:
Durch das tatsächliche Unterzeichnen des EU-Austritt Volksbegehrens den Bürgerunmut mit den EU-Gegebenheiten auszudrücken und den Bürgerwillen nach Veränderung mit Nachdruck zu zeigen.
2. Stufe: die derzeitige Regierung ganz klar abwählen (auch gerichtlich wegen Verrat am Volk belangen) um eine Kursänderung und den Eintritt neuer Mandatare ins Parlament zu ermöglichen.
3. Stufe:
Neue Mandatare in Zusammenarbeit der verbliebenen und zum Umdenken bereiter Mandatare bilden mit Unterstützung von beispielsweise Univ. Prof. Dr. Schachtschneider, Univ. Prof. Dr. Hankel, Univ. Prof. Dr. Hamer und weiteren ein Team, das die Austrittsverhandlungen führt und die Wirtschaftsverträge mit der EFTA abschließt bzw. koordiniert!
4. Stufe:
Parallel dazu muss die heimische Justiz und Verwaltung dringend reformiert werden und es müssen neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden, was Währungsreformen und Abschaffung der ungeregelten Freihandelszone betrifft mit Wiedereinführung einer Regionalwährung, die ohne weiteres parallel zum Euro laufen kann, aber mit klaren rechtlichen Abgrenzungen als Trennwährung, mit Wechselkursbestimmungen und als Kredit nur für Realproduktion mit Haftungsübernahmeanteil der Banken (nicht wie jetzt alleinige Haftung der Kreditnehmer) gehandelt werden kann.
5. Stufe:
Wiedereinführung der Grenzkontrolle an Österreichs Grenzen, Wiederherstellung des Rechtes auf Privatsphäre der Bürger.

Es stehen viele Reformen an.

Ich bin davon überzeugt, dass gerade jetzt in der Einleitungsphase die Aufklärung und Stärkung des Bürgerwillens zur demokratischen Freiheit und Selbstbestimmtheit hin das wichtigste sind. Zu gegebener Zeit, werden die Punkte Stufe um Stufe ausgebaut werden in einem TEAM der zukunftsweisenden VERANTWORTLICHKEIT! 2010 ist ein Jahr der grossen Gefahren, aber auch der Hoffnungen auf Wende zum nachhaltig Guten, auf Besserung im Großen Ganzen – doch diese kommt nicht von allein. Etwas beitragen müssen wir schon, indem wir uns auf unsere innere Kraft und Bewusstheit besinnen und den Weg der Klarheit gehen. Das bedeutet, jeder Mensch muss sich entscheiden ob er bereit ist Eigenverantwortung zu übernehmen und seine Schöpferkraft zu entfalten, oder ob er weiter ein Spielball der Mächte und Mächtigen sein will. Ohne Eigenverantwortung und ohne Bereitschaft dem Wohle von sich selbt und dem Wohle des Großen und Ganzen auch zu dienen, gibt es keine Freiheit und keinen Wohlstand. Das sollte uns bewusst sein.

Wie sagt ein altes Sprichwort so schön: "Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied!"
Wer also immer alle Schuld und alle Macht nach außen projeziert und sagt: "Die anderen sind schuld und da kann man eh nichts machen", gibt die Verantwortung aus der Hand und braucht sich wundern, dass er im Getriebe der Zeit sein Hab und Gut und sein Glück verliert!

Wie sind Ihre Ideen und Gedanken dazu?
Bitte posten Sie im Kommentarfeld. Danke
Karin E. J. Kolland © Copyright des Textes liegt beim Hanael Bücher mit Seele Verlag, unveränderte
unentgeltliche Weitergabe ist unter Quellenangaben erlaubt im Sinne von Fairness und
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Donnerstag, 13. Mai 2010

7 Schritte aus der EU

EU-Austritt

7 Schritte zur Wiedererlangung des Verfassungsgrundsatzes der demokratischen Freiheit und Selbstbestimmtheit der Bürger

Der Wille in der Demokratie hat nach Verfassungsgrundsatz vom Volk auszugehen und daher stellen wir folgende Forderungen:



1. Sicherung des demokratischen, republikanischen, bundesstaatlichen ,rechtsstaatlichen und sozialen Prinzips auf Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller ÖsterreicherInnen im Schutze der Österreichischen Verfassung der 2. Republik, wie sie 1955 begründet wurde mit der Unantastbarkeit der immerwährenden Neutralität.

Wiedererlangung der vollen Souveränität Österreichs über alle öffentlichen Angelegenheiten - der Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) als oberste juristische Instanz; darüberhinaus Oberhoheit in der Gesetzgebung, über Einsätze des Bundesheers und Polizei, in den Bereichen der Bildung, Freiheit der Lehre, der Rede und Veröffentlichung, der Freiheit der Wahl von Erziehung- und Heilmethoden, der Freiheit der Forschung und des Ausdrucks traditioneller Kultur.

3. Wiedereinführung einer eigenen nationalen Währung mit flexiblen Wechselkursregulationsgesetzen und Glass-Steagal Bankentrennung. Gesetzliche Regulation der Märkte, insbesondere des freien Waren- und Kapitalverkehrs und der Börsenspekulationen, durch Wiedereinführung nationaler Handelbedingungen und Devisenregulationsbedingungen.

4. Wiedereinführung der Grenzkontrolle; im Gegenzug Wahrung bzw. Wiederherstellung der privaten Freiräume der Menschen, die nicht vom Staat eingeschränkte werden dürfen. "Bürger-Kulturstaat" statt "Bürger-Kontrollwahn-Staatlichkeit" bedeutet striktes Einhalten der Privatsphäre, der Unschuldsvermutung bis zum Schuldspruch, auch kein medialer Rufmord, keine Totalüberwachung der freien Bürger, keine Sozialstaatsspitzelei sondern bürokratische Vereinfachung und Transparenz der Sozialgesetzgebung, keine willkürliche Überwachung oder Freiheitsentzug ohne richterliche Genehmigung eines Österreichischen Richters, und ein Aufrechthalten der Beweispflicht Seitens des Klägers - nicht wie jetzt im Trend, dass Bürger ihre Unschuld beweisen müssen! Keine Auslieferung Österreichischer Bürger an die Willkürjustiz einer internationalen totalitären Staatengemeinschaft unter dem Deckmantel eine Terrorbekämpfungslüge oder Friedenssicherungs-Lüge.

5. Strengste Zurückweisung aller gentechnisch veränderten Produkte sowie klares NEIN zu allen Bestrebungen atomare Energienutzungen weiter auszubauen.

6. Reformierung und Vereinfachung sowohl des bürokratischen als auch des juristischen Apparates und Weiterentwicklung der politischen Kultur zu einer direkten Demokratie, die den BürgerInnen aktive, verantwortungsbewusste Mitgestaltung des Österreichischen Lebensraumes ermöglicht.

7. Weiterentwicklung eines direkt demokratischen Regierungssystems und Reformation der politischen Parteien durch Abschaffung des Parteien-Monopols und des Fraktions- oder Clubzwangs. Einführung einer direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild.

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