Donnerstag, 13. Mai 2010

7 Schritte aus der EU

EU-Austritt

7 Schritte zur Wiedererlangung des Verfassungsgrundsatzes der demokratischen Freiheit und Selbstbestimmtheit der Bürger

Der Wille in der Demokratie hat nach Verfassungsgrundsatz vom Volk auszugehen und daher stellen wir folgende Forderungen:



1. Sicherung des demokratischen, republikanischen, bundesstaatlichen ,rechtsstaatlichen und sozialen Prinzips auf Grundlage der Freiheit und Gleichheit aller ÖsterreicherInnen im Schutze der Österreichischen Verfassung der 2. Republik, wie sie 1955 begründet wurde mit der Unantastbarkeit der immerwährenden Neutralität.

Wiedererlangung der vollen Souveränität Österreichs über alle öffentlichen Angelegenheiten - der Verfassungsgerichtshof Österreich (VfGH) als oberste juristische Instanz; darüberhinaus Oberhoheit in der Gesetzgebung, über Einsätze des Bundesheers und Polizei, in den Bereichen der Bildung, Freiheit der Lehre, der Rede und Veröffentlichung, der Freiheit der Wahl von Erziehung- und Heilmethoden, der Freiheit der Forschung und des Ausdrucks traditioneller Kultur.

3. Wiedereinführung einer eigenen nationalen Währung mit flexiblen Wechselkursregulationsgesetzen und Glass-Steagal Bankentrennung. Gesetzliche Regulation der Märkte, insbesondere des freien Waren- und Kapitalverkehrs und der Börsenspekulationen, durch Wiedereinführung nationaler Handelbedingungen und Devisenregulationsbedingungen.

4. Wiedereinführung der Grenzkontrolle; im Gegenzug Wahrung bzw. Wiederherstellung der privaten Freiräume der Menschen, die nicht vom Staat eingeschränkte werden dürfen. "Bürger-Kulturstaat" statt "Bürger-Kontrollwahn-Staatlichkeit" bedeutet striktes Einhalten der Privatsphäre, der Unschuldsvermutung bis zum Schuldspruch, auch kein medialer Rufmord, keine Totalüberwachung der freien Bürger, keine Sozialstaatsspitzelei sondern bürokratische Vereinfachung und Transparenz der Sozialgesetzgebung, keine willkürliche Überwachung oder Freiheitsentzug ohne richterliche Genehmigung eines Österreichischen Richters, und ein Aufrechthalten der Beweispflicht Seitens des Klägers - nicht wie jetzt im Trend, dass Bürger ihre Unschuld beweisen müssen! Keine Auslieferung Österreichischer Bürger an die Willkürjustiz einer internationalen totalitären Staatengemeinschaft unter dem Deckmantel eine Terrorbekämpfungslüge oder Friedenssicherungs-Lüge.

5. Strengste Zurückweisung aller gentechnisch veränderten Produkte sowie klares NEIN zu allen Bestrebungen atomare Energienutzungen weiter auszubauen.

6. Reformierung und Vereinfachung sowohl des bürokratischen als auch des juristischen Apparates und Weiterentwicklung der politischen Kultur zu einer direkten Demokratie, die den BürgerInnen aktive, verantwortungsbewusste Mitgestaltung des Österreichischen Lebensraumes ermöglicht.

7. Weiterentwicklung eines direkt demokratischen Regierungssystems und Reformation der politischen Parteien durch Abschaffung des Parteien-Monopols und des Fraktions- oder Clubzwangs. Einführung einer direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild.

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