Freiheit, Selbstbestimmtheit, Unabhängigkeit, Neutralität --- ein starker Anker der Gerechtigkeit und Fairness, das könnte Österreich sein, im Herzen Europas ein echter und souveräner Partner für andere Staaten, andere Menschen und für die Wirtschaft auf
Grundlage humanitärer Charakterstärke!
Gerade als StaatsbürgerInnen einer hoch entwickelten Kultur, und als eines der wohlhabendsten Länder dieser Erde, haben wir als neutrale österreichische StaatsbürgerInnen eine hohe Verantwortung. Wenn wir bedenken wie viele Menschen in totalitären und diktatorischen Ländern leben müssen, wo die Meinungsfreiheit, die Menschenrechte und die Selbstbestimmtheit der Menschen sehr stark verletzt und eingeschränkt werden und wie viele Menschen aus ihrer Heimat vertrieben werden, dann ist es eben gerade für uns ein humanitäres MUSS unsere eigene Freiheit, Selbstbestimmtheit und den Schutz der eigenen Heimat vorbildhaft zu verteidigen; friedlich mit Kommunikation und diplomatischem Geschick!
Wir haben die immerwährende NEUTRALITÄT in unserer Verfassung verankert und diese steht NICHT zur Disposition der Politik und darf auch von einer unverantwortlichen Regierung (wie ÖVP und SPÖ sie derzeit bilden) nicht angetastet werden, denn das ist Hochverrat am Österreichischen Volk!
Der Lissabonvertrag ist das Verfassungsgrundlagenkonstrukt das alleine den Regierungsmitgliedern der Mitgliedstaaten (ohne Zustimmungspflicht der nationalen Parlamente) Kompetenzen und Kompetenzänderungsmöglichkeiten zuspricht, die es den Regierenden jederzeit ermöglichen eine Diktatur einzuführen. Das darf von der Bevölkerung Österreichs unter garkeinen Umständen hingenommen werden und ist aufs Schärfte zurückzuweisen.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) müssen sich nicht mehr an die Grundgesetze der EU-Mitgliedstaaten halten und das gilt auch für Österreich. Die Charta der Grundrechte ist weitgehend unsere neue Verfassung nach der wir leben müssen. Die österreichische Bundesverfassung soll die Bürgerinnen und Bürger vor Unrecht schützen, ist aber weitgehend nicht mehr zuständig, daher ist ein Austritt aus der EU zwingend notwendig, um die Österreichische Verfassung wieder voll inhaltlich in Kraft zu setzen.
Art. 1 B-VG „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus“ wird damit stark relativiert.
Setzen Sie, sehr geehrter Staatsbürger, sehr geehrte Staatsbürgerin daher ein EINDEUTIGES ZEICHEN und unterschreiben Sie das Unterstützungsformular für das Volksbegehren zum Austritt aus der europäischen Union (Einleitungsphase). Nur so können wir unsere Demokratie, unsere Neutralität und unsere Verfassung erhalten!
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