Montag, 29. November 2010

EU-Austritt Österreichs gefordert: "ÖsterreicherInnen verlieren sonst ihre Freiheit"

Kolland spricht über EU-Austritt
Fotorechte: Christiane Schmutter

original Videomittschnitte finden Sie ganz unten
Alle Fotos freundlicher Weise zur Verfügung gestellt von:
© Christiane Schmutterer

Karin E. J. Kolland Buchpräsentation
Fotorechte: Christiane Schmutter
In ihrem Buch untersucht die Autorin kritisch die Entwicklung der Union von ihren Anfängen bis hin zu den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Lissabon. Sie kommt zu dem Schluss, dass politische Eliten und wirtschaftliche Interessen die Union gestalten und Widerspruch nicht geduldet werde. Mitbestimmung der Bürger sei de facto nicht mehr gegeben. Als einzig konsequenten Schritt im Kampf gegen diese Entwicklung sieht sie daher einen EU-Austritt Österreichs.

 Die Buchpräsentation im Palais Schönborn in Wien vom 26. Nov. 2010 soll hier auszugsweise zum einen für die Besucher des Abend als Nachbetrachtung, und für all jene, die nicht kommen konnten, zum Lesen und Hören wiedergebenen werden. (Video des gesamten Vortrages kommt demnächst)

EU-Austritt denn Freiheit ist mein Bürgerrecht


Nicht das Gesetz, sondern das Recht ist heilig!
Heinrich Triepel 1868-1946, Gründer und Vorsitzender der Vereinigten Deutschen Staatsrechtslehrer

Was aber bedeutet Recht und was ist  Freiheit?
Sowohl Recht als auch Freiheit sind mit dem Menschen geboren; sie sind an sich universelle immerwährende Rechte. Freiheit bedeutet, die Autonomie des freien Willens des Menschen zu verwirklichen. Dieser freie Wille des Menschen kann aber das Recht, das mit ihm geboren ist, nicht abschaffen. Der Mensch kann aber gegen das Recht verstoßen! Die Freiheit eines Menschen endet da, wo die Freiheit eines anderen Menschen beginnt, denn die Gleichheit aller in der Freiheit ist die politische Grundentscheidung, die im Rechtsstaat Verwirklichung findet. Das Verhältnis zwischen der individuellen Freiheit des einen Menschen, zur individuellen Freiheit des anderen Menschen ist Rechtsgrundlage des Rechtsstaates.

Was RECHT ist, bestimmt die Gemeinschaft und sie sucht nach einem Ideal, dem möglichst viele Menschen zustimmen können. So ein IDEAL sind beispielsweise die 10 Gebote.

Gottesoffenbarung am Berg Sinai - Altes Testament: "Und als der HERR mit Mose zu Ende geredet hatte, übergab er ihm die beiden Tafeln des Gesetzes; die waren aus Stein  und beschrieben von dem Finger Gottes."
(2. Mose 31:18 - Lutherbibel)

Das gemeinsame Ideal ist das Sittengesetz einer Kultur, die durch den Rechtsstaat verwirklicht werden muss!
Das gemeinsame  IDEAL regelt die Rechte der Menschen durch Gebote und durch Verbote, also durch autorisierte Gesetzesgewalt.

Das 4. christliche Gebot lautet: Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es dir wohlergehe auf Erden.


Vaterland - Muttersprache

Nach Subsidiaritätsprinzip liegt Recht und Freiheit in der Familie als kleinste Einheit begründet. Das gemeinsame Ideal ist das SITTENGESETZ einer Kultur, das durch den Rechtsstaat verwirklicht werden muss!

Wir haben es gehört, zu einem Rechtstaat gehört ein abgegrenztes Territorium mit Gebietshoheit! Zu einem Rechtsstaat gehört auch das Recht, sich in der Muttersprache auszudrücken und diese Sitte und Kultur an die Nachkommen weiterzugeben.

Denn: Andere Länder andere Sitten!

Nicht jede gesetzgebende Ordnung ist eine tatsächliche RECHTSORDNUNG! Denken wir nur an Diktaturen und feudalherrschaftliche Systeme. Herrschaft kann gesetzlich sein, aber nicht rechtlich. Heilig (also Ganz) ist somit nur das RECHT das ein Volk sich selbst als Verfassung der Freiheit des Einzelnen in der freien Gemeinschaft aller gibt!

Es ist das Recht der Menschen unter eigenen Gesetzen zu leben! Dieses Recht nennen wir Demokratie!

Demnach kann es eigentlich  im Rechtsstaat HERRSCHAFT nicht geben, denn unsere westliche Kultur hat sich im 18. Jhd. die Grundpfeiler der Demokratie erarbeitet. In Europa durch die französische Revolution, durch die Deklaration der BÜRGERRECHTE und in Amerika durch „The Bill of Rights“

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 der französischen Revolution
Artikel 1 Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Soziale Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.
Artikel 2
Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.
Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke. Keine Körperschaft und kein Einzelner kann eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihm ausgeht.

Auf der Bürgerrechtedeklaration und der Bill of Rights bauen das IDEAL der UNO und das Ideal des Völkerrechtes auf das besagt:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Geschwisterlichkeit begegnen.“

WAS IST RECHT?
Recht ist was „gute Sitte ist“ !
In unserem christlichen westlichen Weltbild, gilt die
„WÜRDE und die FREIHEIT des MENSCHEN“ als höchste Sitte.

Im Staatsrecht unserer Republik wurde das christliche geschwisterliche Gleichheitsgebot verwirklicht. Es besagt:
„Tue niemand anderem an, was du nicht willst, dass dir angetan wird!“

Das Staatsrechtsprinzip der Republik orientiert sich an der christlichen Maxime des kategorischen Imperativs des Philosophen Immanuel Kant. Grundformel:  


„Handle nur nach der Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ 

Das ist ein IDEAL, das juridisch nicht vorwerfbar ist. Moral unterliegt der „Selbstbeherrschung – Meisterschaft“ , dem Selbstzwang, wie Kant es ausdrückt.
Der Staat ist nun eine Gemeinschaft von Ebenbürtigen,  von Geburt gleichen, zum Zwecke eines möglichst guten Lebens.
Aristoteles
Und Politik im eigentlichen Sinn hat einzig und allein die Aufgabe, dem guten Leben aller zu dienen – sowohl Majorität als auch Minorität zu ihrem Wohle zu verhelfen.

Säulen des Rechtsstaates sind daher:
FREIHEIT liberté
GLEICHHEIT égalité
BRÜDERLICHKEIT fraternité
und Schwesterlichkeit sororité (Geschwisterlichkeit)

Karin E. J. Kolland "EU-Austritt"
Fotorechte: Christiane Schmutter
Gesetzgebung: Legislative
Vollziehung: Exekutive

Rechtsprechung: Judikative


Was ist Gesetz?
Nun, Gesetz ist alles was Recht ist!

Österreichische Bundesverfassung Artikel 1:
Österreich ist eine demokratische Republik.
Ihr RECHT geht vom VOLK AUS!


Alles was nicht RECHT ist und dennoch Gesetzesgewalt erlangt, muss vom freien Bürger angefochten, also angeklagt werden, damit das ursprüngliche  RECHT gewahrt wird! Das ist unsere bürgerliche Verantwortung!

Mit der freizügigen Integrationspolitik der Europäischen Union wurden wir --- „unter falscher Flagge“ in ein sehr gefährliches Spiel der Deregulation des RECHTS hineingezogen in dem die Völker Europas in ihrer Sitte, in ihrer Staatssouveränität (Vaterland) und ihrer Sprachkultur (Muttersprache) willkürlich vermischt und somit in ihrem demokratischen bürgerlichen Grundrecht hintergangen und unterdrückt werden. 

Alle Völker Europas. Wir müssen fragen: Cui bono? Wem nützt das? Wer hat einen Vorteil?

Denn wir laufen Gefahr sowohl unsere politische Freiheit als Staatsvolk als auch unsere individuelle Freiheit als Bürger zu verlieren. Es ist dies die Freiheit und das Recht unter eigenen Gesetzen selbstbestimmt zu leben! Es ist dies die Freiheit und das Recht, nicht UNTERTAN sondern freier Mensch zu sein.

Denn
Seite 38

Es gibt keinen Staat „oberhalb der Menschen“, der berechtigt wäre, die Menschen „unter ihm“ als Untertanen zu einem gemeinsamen Leben (und zu gemeinsamer SCHULD – „Transferunion“1) zu zwingen!
Das Recht des freien Willens erfordert Gebietshoheit und beinhaltet das Recht auf Abgrenzung.

1 Aktuelles Beispiel sind die Bestrebungen des EU Rates die Europäische Union zu einer Transferunion zu machen. Wieder soll UNRECHTMÄßIG der Vertrag von Lissabon ohne Volksabstimmung geändert werden --- und so wird versucht durch „illegales Vorpreschen“, also durch illegale politische Handlungen des EU-Rates nachträglich eine Legitimation zur „erzwingen“ in einer „Friß oder Stirb“ Machtpolitik, die mit dem Vernunftsprinzip Immanuel Kants nichts mehr zu tun hat sondern dunkle Erinnerungen an diktatorische Machtregime heraufbeschwört!

Die Beteiligung Österreichs an einer Zweckgesellschaft nach Luxemburgischen Recht (sociéte anonyme die die Rechtsgrundlage für den „Rettungsschirms“ darstellt) ist mit dem Bail-out-Verbot des Art. 125 des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV) unvereinbar und bedeutet Vertragsbruch! (Helmut Schramm hat das Vorgestern richtig in seinem Blog geschrieben).
Dieses Umgehen der „No-Bail-Out-Klausel des Artikels 125 (AUEV) soll nun mittels Vereinfachten Änderungsverfahren des Europäischen Rates durch eine Ergänzung, also einer Änderung des Art. 122 AEUV, relativiert werden, die Milliardentransfers an die hoch verschuldeten „PIIGS-Länder“ legalisiert werden. Das ist eine umfassende Änderung des EU-Vertrages und der österreichischen Bundesverfassung und bedarf einer Volksabstimmung!
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ-Net) berichtet: Künftig soll solcher Beistand auch erlaubt sein, wenn die Stabilität der Währungsunion gefährdet ist.
„Die Notstandsklausel (Art. 122 AEUV) zur Hilfe im Fall von besonderen Krisen (Naturkatastrophen) nun heranziehen zu wollen ist eine sittenwidrige VERDREHUNG des RECHTS, wie sie in der EU andauernd geschieht!
Denn das RECHT als der Wille des Volkes wird gebeugt!

Buchpräsentation "EU-Austritt"
Fotorechte: Christiane Schmutter
Mit der freizügigen Integrationspolitik der Europäischen Union wurden wir --- „unter falscher Flagge“ in ein sehr gefährliches Spiel der Deregulation des RECHTS hineingezogen in dem die Völker Europas in ihrer Sitte, in ihrer Staatssouveränität (Vaterland) und ihrer Sprachkultur (Muttersprache) willkürlich vermischt und somit in ihrem demokratischen bürgerlichen Grundrecht hintergangen und unterdrückt werden. Denn wir laufen Gefahr sowohl unsere politische Freiheit als Staatsvolk als auch unsere individuelle Freiheit als Bürger zu verlieren. Es ist dies die Freiheit und das Recht unter eigenen Gesetzen selbstbestimmt zu leben! Es ist dies die Freiheit und das Recht, nicht UNTERTAN sondern freier Mensch zu sein.

Das betrifft nicht nur Österreich sondern alle Völker Europas.

Wir müssen fragen: Cui bono? Wem nützt das? Wer hat einen Vorteil?

Und wenn wir diese Frage stellen, wer hat einen Vorteil, dann kommen wir auch sehr schnell zur Frage: Welche ABSICHT steht dahinter, welcher Zweck (da sind wir im Reich der Zwecke Kants) wird verfolgt.

Welche Absicht steht also hinter den Verträgen der Europäischen Union und ihren Herrscherallüren?

In meinem Buch bin ich den Spuren des Lissabonvertrages gefolgt und habe die Praxis der Politik der Europäischen Union unter die Lupe genommen. 

Es folgten Auszüge aus dem Buch, hier nicht wiedergegeben.
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Mit diesem Wissen möge sich jeder Leserin und jede Leser eigene Gedanken machen zu den hohlen Phrasen der zur Loyalität verpflichtenden Zusammenarbeit der Artikel 4 und 5:
Die Wirtschafts- Währungs- und Sozialpolitik, Bildungspolitik, Konsumentenschutz, Gesundheitspolitik, Umweltpolitik, nahezu alles wurde fast uneingeschränkt von den österreichischen Regierungschefs an die Union übertragen, ohne dass die Menschen gefragt wurden, ob sie das wollen, ja ohne dass die Menschen aufgeklärt wurden. Große Bereiche der Gesetzgebungshoheit, der Verwaltungshoheit und der Rechtsprechungshoheit wurden übertragen und besonders schwerwiegend auch die rechtliche Gesetzlichkeit, ultimo ratio, also mit Zwang durchzusetzen. Damit ist ein Staat kein Staat mehr. Das bedeutet Österreich hat sich einer zukünftig agierenden Macht, die wir weder kennen noch abwählen können, UNTERWORFEN.

Buchpräsentation Palais Schönborn Wien
Fotorechte: Christiane Schmutter
Der Lissabonvertrag ist erst seit einigen Monaten in Kraft. Was es für die Mitgliedsstaaten bedeutet, die Hoheit und Rechtshoheit abgegeben zu haben, das werden die Menschen erst im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte schmerzlich zu spüren bekommen. Denn heute weiß noch niemand von den Leuten, die ja in Freiheit geboren wurden, was es bedeutet, in einer Diktatur zu leben. Alle Menschen, die jetzt noch so verblendet sind und meinen, die Europäische Union bedeutet Freiheit, werden schmerzlich spüren, dass alles, was ihnen bleibt, von ihrer Bürgerfreiheit ein relativ freizügiger Auslauf ist. Das heißt, man darf im Großraum der Europäischen Union spazieren gehen, herumfahren, aber man wird auf Schritt und Tritt bespitzelt, überwacht und gemaßregelt mit einer Flut an Vorschriften ….

RECHT bekommt dann nur noch, wer Geld hat, sich teure Anwälte leisten kann und gute Beziehungen und einen langen Atem hat. Das zeichnet sich jetzt bereits ab. Denn der Gerichtshof der Europäischen Union akzeptiert keinerlei Grenzen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechtes vor dem hoheitlichen Recht der Republiken (obwohl er es müsste).
Er hat in seiner weitreichenden und tiefgreifenden Praxis längst den unbegrenzten Vorrang des Gemeinschaftsrechtes besiegelt:
Erklärung zur Schlussakte der Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat
Die 17. Erklärung zum Vorrang besagt:

Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten haben.


Bitte, liebe Leserin, lieber Leser, denken Sie nach, was alleine dieser Absatz bedeutet, dass das EU-Recht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten hat. Niemand weiß, wer morgen an den Hebeln der Macht in Brüssel sitzen wird und wir können es NICHT verantworten, die Rechtsstaatlichkeit, die Selbstbestimmtheit, die Souveränität und die Freiheit einer unbekannten Macht zu übertragen! Das ist Hochverrat an den freien Völkern Europas. Wenn wir damit stillschweigend kooperieren, machen wir uns schuldig am Untergang der europäischen Republiken und machen uns schuldig an unseren Kindern und Enkelkindern, die ihre Freiheit verlieren.


Also was ist zu tun?

Ich sehe 3 wichtige Punkte:

Helmut Schramm und Inge Rauscher Fotorechte: Christiane Schmutter
 
Proponenten des EU-Austritts Volksbegehrens im Gespräch anlässlich der Buchpräsentation

1. Das EU-Austritts Volksbegehren und MUT zum eigenen Willen

Ein Volksbegehren ist ein legales demokratisches Mittel mit dem verantwortungsbewusste Bürger ihre Stimme erheben können indem sie zur Gemeinde gehen und das Formular unterschreiben. Inge Rauscher und Helmut Schramm sind die Proponenten des Volksbegehrens für den EU-Austritt! Zur überparteilichen Plattform gehören auch namhafte andere Unterstützer --- die heute auch teilweise hier anwesend sind.

Also Verantwortung übernehmen bedeutet aktiv werden! Tatsächlich zur Gemeinde gehen und unterschreiben. Wir brauchen noch ein paar Tausend Unterschriften!

Karin E. J. Kolland Buchpräsentation
Fotorechte: Christiane Schmutter
2. Punkt:  Bürgerklage und MUT zum eigenen Recht!

Wir brauchen sowohl die MORALISCHE Bürgerklage ---- friedliche Demonstrationen, Briefe an die Abgeordneten, seriöse Berichte in Zeitungen, Radio und Fernsehen ….. und wir brauchen auch die juristische Bürgerklage die beim Verfassungsgerichtshof eingereicht werden muss. Und wenn auch, die bisherigen Klagen von Prof. Schachtschneider, die Klage der FPÖ und andere Bürgerklagen abgewimmelt wurden, so dürfen wir nicht aufgeben ---- denn die FREIHEIT ist unser HÖCHSTES GUT --- und wir müssen unsere Rechte immer wieder einfordern! Solange bis wir auch tatsächlich RECHT bekommen!

Seid nicht mutlos! Jetzt kämpfen wir schon ein paar tausend Jahre um unsere bürgerliche demokratische Freiheit --- da können wir doch jetzt nicht aufgeben, wo wir bereits mit der französischen Revolution und den UNO Menschenrechten, dem Völkerrecht bereits eine „HALBE AUDKLÄRUNG“ geschafft haben, wie Schiller es nannte!

3. MUT zur direkten Bürgerdemokratie und eigenen Größe:

Im Nachklang meines Buches habe ich die Notwendigkeit der Rückkehr zum IDEAL dargelegt, damit nicht wieder diktatorische, autoritäre, bürokratische Systeme unter der Federführung von dubiosen „Experten“ die Menschheit in Beschlag nehmen und ihr die Freiheit rauben indem sie Gesetze erlassen (EU-Vorschriften) und diese ultimo ratio, also mit Zwang, unter Androhung von Strafe und Sanktion durchsetzen.
Das Europarecht und das internationale Völkerrecht muss ein IDEAL bleiben. Ein IDEAL, das sich lohnt, es FREIWILLIG und eigenverantwortlich anzustreben! Ein IDEAL in dem sowohl der einzelne Mensch als auch der einzelne Staat mit seinem Volk die Hoheitsrechte gemäß der demokratischen Gewaltenteilung, also Legislative, Exekutive und Judikatur bei sich behält!

Um es mit den Worten Karl Jaspers zu sagen: In der Freiheit mag das Verderben zwar auch groß und möglich sein, ohne Freiheit aber ist es gewiss!

EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht Fotorechte: Christiane Schmutterer
Die UNO bescheinigt uns in der Menschenrechtsdeklaration die Fähigkeit als einzelner Mensch und somit auch als Menschheit bestehend, aus unterschiedlichen Völkern, Sprachen, Kulturen und Religionen, mit „Gewissen und Vernunft“ begabt zu sein. Bedenken wir daher die Worte unsrer großen Vordenker, der sagt: Es sind immer nur Menschen, die Gewalt (Gesetzesgewalt) im Namen der „Wahrheit“ und im Dienste der Autorität anwenden! Es sind immer nur Menschen die ein IDEAL errichten oder es zu Fall bringen!

Daher:
Ihr Hohen EU-Vertreter, ihr Hohen Räte, ihr Könige ihr Königinnen, ihr gekrönten und ihr ungekrönten Häupter, ihr Staatschefs und Präsidenten und all ihr „very important people (VIP)“, steigt herab von eurem Thron des Hochmuts, des Standesdünkels und des Größenwahns, denn Majestät ist, wer in DEMUT lebt!
Es sei euch gesagt:
Ne superet vires! Überschreitet eure Befugnisse nicht!


Hier die Videomittschnitte zur Buchpräsentation "Eu-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" von Karin E. J. Kolland im Palais Schönborn, Wien

Karin E. J. Kolland präsentiert ihr neues Buch "EU-Austritt, denn  Freiheit ist mein Bürgerrecht" am 26. Nov. 2010 in Wien im Palais  Schönborn. Begrüßungsworte spricht Inge Rauscher, Proponentin des  EU-Austritts Volksbegehrens
Video zur Verfügung gestellt vom  Stadtmagazin Wien-konkret ( leider ist die Bildqualität durch ungünstige  Lichtverhältnisse vor Ort getrübt). http://www.wien-konkret.at/politik/europa/eu-waehrung-euro/

Historische Momente, die die Bedeutung politischer Freiheit und bürgerlicher Verantwortung unterstreichen, geben eine Einstimmung zum Vortrag von Karin E. J. Kolland anlässlich ihrer Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" im Palais Schönborn.
Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret http://veranstaltungen1.at/

Karin E. J. Kolland Rede: Staatsrecht, Ethik, Sittenlehre und die EU_Teil1c
Im ersten Teil der Rede beleuchtet Karin E. J. Kolland die tragenden Pfeiler der Demokratie, des Staatsrechtes und der Sittenlehre.

Buchpräsentation "Eu-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Palais Schönborn Wien. Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret

Entstehung der EU_Rede Kolland Teil 2 a
Gedanken zur Entstehung der Europäischen Union und der Entstehung der Europäischen Verträge.
Karin E. J. Kolland beleuchtet wie die "zentralistische Macht" der Europäischen Union von langer Hand unter Beteiligung eines "Wallstreet-Bankers" geplant und umgesetzt wurde.

Entstehung der EU_Rede Kolland Teil 2 b
Gedanken zur Entstehung der Europäischen Union. Entstehung des Europäischen "Parlaments" und die Problematik der der versteckten Strategie der Errichtung eines Europäischen Supranationalstaates mittels immer weiterer Ausdehnung des EU-Rechtes ohne Volksabstimmung!
Karin E. J. Kolland Rede 2. Teil b zur Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" Palais Schönborn Wien. Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret http://www.eu-austritt-oesterreich.at/

Problematik der EU_Rede Kolland Teil 3 a
Die Problematik des Lissabonvertrages beginnt bereits in der Präambel. Karin E. J. Kolland bringt Beispiele aus den Europäischen Veträgen.
Auszug aus der Rede der Autorin anlässlich der Buchpräsentation "EU-Austritt, denn Freiheit ist mein Bürgerrecht" im Palais Schönborn in Wien.
Videomitschnitt Stadtmagazin Wien-konkret.

Volksbegehren EU-Austritt und Bürgerklage_Rede Teil3b

Abschließend zeigt Karin E. J. Kolland 3 Punkte auf, um aus den EU-Veträgen auszusteigen und ein Europa aufzubauen in dem die rechte des einzelnen und die Rechte der Völker gewahrt bleiben in einer Europäischen Gemeinschaft die Freiheit, Selbstbestimmtheit und Würde und das Ideal des Völkerrechtes an oberste Stelle setzt - die Lösung liegt in individuellen und auch untersterschiedlichen bilateralen Vereinbarungen, wobei die Hoheit der Justiz als Recht der Völker unter eigenen Gesetzen zu leben als Staatshoheit der Republik gewahrt werden muss.

5 Kommentare:

  1. Meine liebe Karin,
    Danke sehr. Ich gratuliere zu dieser erfolgreiche und wohlverdiente Präsentation Deines Buches!
    Es kommt einen Hinweis in "Politiek en Cultuur"
    Liebevolle Umarmung,
    Deine Freundin
    Nadja

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  2. Danke liebe Nadja

    es kommen noch die Videos nachträglich eingebaut --- da arbeite ich noch dran.

    Liebe Grüße
    Karin

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  3. Liebe Karin,

    es war eine großartige Buchpräsentation. Das Buch sollte unter jedem Christbaum liegen.

    Helmut

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  4. Meine liebe Karin,
    Für Dich und Deine Leser:
    Farewell to the EU Superstate By Mike Whitney Once again, Ireland finds itself with an opportunity to strike a blow against the EU and end the dream of a corporate superstate. All they need to do is vote "No".
    http://www.informationclearinghouse.info/article27013.htm

    Herzlichste Umarmung,
    Deine Nadja
    <3

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  5. Oh, danke liebe Nadja, für diese Nachricht! Ein NEIN der Iren wäre so wichtig gewesen!

    Und ja, wir alle müssen lernen da NEIN zu sagen wo es wirklich notwendig ist! Denn ohne Nein und ohne Abgrenzung gibt es weder Freiheit noch ein friedliches Zusammenleben, denn dieses beruht auf der Akzeptanz der Freiheit jedes einzelnen Menschen! Die Ordnung des Zusammenlebens egribt sich aus der Einhaltung der persönlichen und der staatlichen Grenzen - wer diese aufhebt strebt Herrschaft und Unterwerfung an und nicht Freiheit und nicht Frieden!

    Eine Europäische Gemeinschaft bestehend aus souveränen Staaten und freien Völkern, aus mündigen und verantwortungsbewussten Bürgern, aus Firmen, die das Wohl ihrer Mitarbeiter als oberstes Ideal ansehen und die Freude an der Arbeit als Kreativität des einzelnen Menschen zu fördern verstehen, dass sind die Firmen der Zukunft! Und das Ziel ist das "gute Leben aller Lebewesen" also Mensch und Natur! Dem Natürlichen und Ursprünglich muss wieder der Vorrang vor dem Künstlichen und Chemischen eingeräumt werden, dann gesunden wir gemeinsam.
    Und ich schreibe das gerne auch in deinen lesenswerten Blog "Politiek en Cultuur"

    Liebe Grüße von Herz zu Herz
    deine Freundin Karin

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